Arne berichtet auf seinem Law-Blog über das mittlerweile rechtskräftige Urteil das Amtsgerichts Charlottenburg:
…hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem Urteil vom 16. September 2005 entschieden, dass bei Massenabmahnungen für die Anwaltkosten nur die Mindestgebühr und nicht „ wie zum Teil angenommen „ die Mittelgebühr angesetzt werden kann.
Am rande ein kleiner Joke, passend dazu:
Die Lehrerin möchte ihre Schüler besser kennen lernen und lässt sich jeden vorstellen. „¨ „Mein Name ist Natalie, ich bin 11 Jahre alt und mein Vater ist Briefträger.“?
„Mein Name ist Alan, ich bin 10 und ein halbes Jahr alt und mein Vater ist Mechaniker.“?“¨ „Mein Name ist Peter, ich bin 11 Jahre alt und mein Vater ist Nackttänzer in einer Schwulen-Bar.“?
Völlig verstört wechselt die Lehrerin das Thema. In der Pause ruft sie Peter zu sich und fragt ihn, ob die Geschichte mit seinem Vater wahr sei. Peter wird rot und stottert: „Nein, mein Vater ist Rechtsanwalt und lebt von Abmahnungen im Internet, aber es war mir echt zu peinlich, das zu sagen“?.
via wildbits
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