Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben… Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass „die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen“. Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.
Nun sind manche Blogger der Meinung, daß dies auch böse Folgen für Blogs wegen ihrer offenen Kommentarfunktion haben könnte. Ok, wie dem auch sei, Kroaten pflegen zu sagen „furz nicht ins Wasser“… auf deutsch: Ein Sturm im Wasserglas. Ich bin nicht Heise und die paar Kommentare werden mich nicht umbringen. Alle Weblogs außer einem höchstens, Spreeblick, werden kein Problem mit dem Urteil und vor allem Dingen den sehr speziellen Rahmenbedingungen dieses Urteils haben (ich denke nicht, daß Richter so dumm sind, wie sie immer hingestellt werden).
Zumal gemäß Arne das Urteil eh etwas überstrapaziert ist, also so what. Weiter gehts mit der Bloggerei.
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