MUAHAHAHA, aus der Klageschrift von Blogger A gegen Blogger B (inhaltlich egal):
Bei der Klageschrift ist mir aufgefallen, dass sie eine Reihe von unwahren Tatsachenbehauptungen enthält. Auf Seite 3 der Klage steht im Absatz „Die Parteien“?, ich würde „eine Blogsphere verwenden, um das politische Tagesgeschehen zu kommentieren„? und ich würde „durch Trollen Widerspruch von anderen Bloggern in den Comments auslösen.“? Auf Seite 4 der Klage wird behauptet, ich hätte eine „Verlinkung zwischen meiner Homepage und der Homepage des Klägers dergestalt hergestellt, dass bei der Eingabe des Namens des Klägers bzw. seiner Homepage automatisch die Homepage des Beklagten erscheint [„¦].“?
*Fenster auf, Luft rein, Sauerstoff*
lieber Gott, ich liebe dieses Leben 🙂 Und die Klägerin muss anscheinend einen nigerianischen Anwalt beauftragt haben.. muahahhaa… hahahhaaa…..
via SWR