auf dem Lawblog von Arne Trautmann könnt Ihr eine mustergültige Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten vorfinden:
Ein wenig in Vergessenheit gerät häufig aber der Datenschutz. Jede Webseite, die einen Teledienst darstellt, unterliegt hier besonderen Transparenz- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Nutzer. Verstöße können mit Ordnungsgeldern i.H. von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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Pflichtangaben auf Webseiten
Neben dem Impressum ist die Erklärung zum Datenschutz eine Angabe die jeder Anbieter von Telediensten veröffentlichen muss. Wer ist Teledienstleister?
(2) Teledienste (…) sind insbesondere
1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum B…