Sonstiges

Muster Datenschutzerklärung für Webseiten

auf dem Lawblog von Arne Trautmann könnt Ihr eine mustergültige Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten vorfinden:

Ein wenig in Vergessenheit gerät häufig aber der Datenschutz. Jede Webseite, die einen Teledienst darstellt, unterliegt hier besonderen Transparenz- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Nutzer. Verstöße können mit Ordnungsgeldern i.H. von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

1 Kommentar

  • Pflichtangaben auf Webseiten

    Neben dem Impressum ist die Erklärung zum Datenschutz eine Angabe die jeder Anbieter von Telediensten veröffentlichen muss. Wer ist Teledienstleister?
    (2) Teledienste (…) sind insbesondere
    1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum B…