auf dem Lawblog von Arne Trautmann könnt Ihr eine mustergültige Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten vorfinden:
Ein wenig in Vergessenheit gerät häufig aber der Datenschutz. Jede Webseite, die einen Teledienst darstellt, unterliegt hier besonderen Transparenz- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Nutzer. Verstöße können mit Ordnungsgeldern i.H. von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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