Impressum erstellen leicht gemacht – Hinweise zur richtigen Gestaltung- von Dr. Stephan Ott ist mE eine prima Übersicht zu diesem leidigen Thema, auch und gerade für Blogger sicherlich nützlich. Ott behandelt nicht nur die Frage, ob ein Impressum gesetzt werden muß, sondern darüber hinaus auch Fragen nach den Angaben wie Telefon etc…
Beispiel für einen privaten Blogger mit Werbebannereinblendungen
Jede Webseite ist grundsätzlich zumindest als Teledienst anzusehen. Eine Anbieterkennzeichnung brauche ich aber trotzdem nicht, ich bin doch nicht geschäftsmäßig tätig, oder doch?
Nur bei einem geschäftsmäßigen Angebot trifft den Betreiber der Webseite eine Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung. An die Geschäftsmäßigkeit werden dabei bislang nur sehr geringe Anforderungen gestellt. Nach verbreiteter Auffassung genügt allein das nachhaltige Angebot von Telekommunikation mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Gemeinnützige Webseiten ebenso wie Angebote von Bildungseinrichtungen und selbst rein private Homepages wären aufgrund dieser Definition erfasst, da jede auf Dauer angelegte Internetseite das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllt. Aber selbst wenn man den Begriff der Geschäftsmäßigkeit enger fasst – der Gesetzgeber hat den Begriff nicht definiert – genügt nach der Rechtsprechung in jedem Fall das Vorhandensein von Bannerwerbung auf der eigenen Webseite, um als geschäftsmäßiges Angebot zu gelten. Dabei ist es völlig unerheblich, ob damit auch Geld erwirtschaftet wird. Erfolgen die Werbeeinblendern etwa durch denjenigen, der kostenlos Webspace oder Gästebücher zur Verfügung gestellt hat, genügt dies. Kritisch ist darüber hinaus auch schon das Setzen von Links zu gewerblichen Angeboten. Insoweit kann dies als wirtschaftliche Unterstützungshandlung gewertet werden und zur Geschäftsmäßigkeit des eigenen Angebots führen! . Nicht geschäftsmäßige Angebote stellen daher die große Ausnahme dar! Die Impressumspflicht nach § 6 TDG betrifft grundsätzlich fast schon jeden Webmaster! Teilweise wurde sogar bereits die Frage aufgeworfen, ob es private Webseiten überhaupt noch gibt!
Das Verlinken auf gewerbliche Seiten könnte also auch für Fans von Apple-Produkten wie auch anderen Firmen kritisch im Sinne einer Anbieterkennzeichnung sein.
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Wie schauts damit aus? Es ist der „Impressums Generator“… und der einzige Unterschied bei Privater Homepage zu Privater Homepage mit Werbebannern ist die Angabe der Telefonnummer.
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php
das ist ein Generator, der im Gegensatz zur obigen Seite das Impressum generiert, oder?
Wow, das ist passend. Ich will morgen nämlich ein Puppentheater nach Ihrem Impressum fragen. Danke für den Beitrag!
Ist doch einfach: sowohl nach TDG wie auch nach MDStV muß jeder Webmaster einen Sitzredakteur angeben. Oder sehe ich da was falsch?
Ja es ist ein Generator – der natürlich auf simpelste Weise ein Impressum generiert. 😉