Hendrik, Jurastudent und Blogbetreiber von Juraade! schreibt:
…bleibt den Betreibern privater Weblogs jedoch nur die Wahl zwischen zwei unbefriedigenden Optionen. Entweder die Preisgabe persönlicher, schützenswerter Daten oder der Verzicht auf ein vollständiges Impressum und damit die Gefahr, sich unter Umständen folgenschweren Abmahnungen auszusetzen.
Der Artikel geht ausführlich auf die Problematik ein, lohnt sich also, direkt vorbeizuschauen. Wichtiges Thema!
via Google Alert und Domain-Recht.de