also doch, man kann nun hochoffiziell ans Finanzamt papierhafte Umsatzsteuervoranmeldungen versenden, könnte man meinen. Chip Online meldet nämlich:
Unternehmer können nicht zur Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung über das Internet gezwungen werden. Nach einer jetzt veröffentlichten Eilentscheidung des Hamburger Finanzgerichtes sei es Unternehmern nicht zuzumuten, für die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt einen Computer und einen Internet-Anschluss anzuschaffen (Az.: II 51/05).
Ok… nur… das Urteil war mE nicht so dringlich – „Eilentscheidung“ s.o. – nötig, denn ich kann mich an einen Abend bei den Wirtschaftsjunioren erinnern, an dem uns ein Steuerberater den Termin 31.05. genannt hatte, bis zu dem auf Basis eines Schreibens vom BMF die Abgabe oW papierhaft möglich ist. Man lese auch Abseits.de dazu.
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