Google erlaubt nach der letzten Änderung seiner AdSense AGB folgendes:
7. Geheimhaltung. Sie verpflichten sich, keine vertraulichen Google-Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Google offen zu legen. „Vertrauliche Google-Informationen“ umfassen ohne Einschränkung: (a) sämtliche Software, Technologien, Programmierungen, Vorgaben, Material, Richtlinien und Unterlagen von Google, die sich auf das Programm beziehen; (b) Ihnen von Google bereitgestellte Klickraten (CTR) oder andere Statistiken, die sich auf die Leistung der Websites im Programm beziehen; und (c) alle anderen Informationen, die von Google in schriftlicher Form als „Vertraulich“ oder in entsprechender Weise gekennzeichnet wurden. Sie können den Betrag der von Google an Sie geleisteten Bruttozahlungen gemäß Programm jedoch genau bekannt geben. In den vertraulichen Google-Informationen nicht enthalten sind Informationen, die ohne Vertragsverletzung Ihrerseits oder durch Google in der Öffentlichkeit bekannt wurden, oder Informationen, die (i) nachweislich unabhängig und ohne Zugriff auf vertrauliche Google-Informationen zustande gekommen sind; (ii) Sie rechtmäßig von einem Dritten erhielten; oder (iii) aufgrund von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen offengelegt werden müssen
Also? Man darf die Höhe der Werbeeinnahmen nennen, nicht aber die Klickraten, die AdSense Pageimpressions und auch nicht die CPM. Korrekt?
Also: MEX hat gestern 4.44 USD eingenommen.
Neue Stellenangebote
Studentisches Praktikum – Video- & Social-Media-Marketing im Bankwesen (m/w/d) Taunus Sparkasse in Bad Homburg vor der Höhe |
||
Social Media Manager (m/w/d) NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG in Kiel |
||
Social – Media Redakteur / Manager / Journalist (m/w/d) Niedersächsischer Fußballverband e.V. in Barsinghausen bei Hannover |