Law-Blog: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter? Nie gehört! (Teil I: Wer ist verpflichtet und wer kann es werden)
Law-Blog: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter? Nie gehört! (Teil II: Intern oder extern, Unterlassungsfolgen)
Handakte Weblawg: Datenschutz für Rechtsanwälte
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften (z.B kein Datenschutzbeauftragter, kein Verfahrensverzeichnis oder keine interne Verfahrensübersicht), droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000,00 – 250.000 gem. § 43 BDSG.