lese das gerade bei Forner:
Das Gericht bewertet den Domainnamen als eine Art Grundstück, das nicht an Wert verliert. Am Verkaufserlös möchte das Finanzamt dann aber schon wieder beteiligt werden. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Vielleicht urteilt der Bundesfinanzhof in München anders
Mehr bei Intern und Aufrecht und das Urteil mit Kommentar >>:
Im Unterschied zu Marken. bzw. Warenzeichen bestehe der wirtschaftliche Nutzen einer Domain nicht aus dem Bekanntheitsgrad, sondern stelle vielmehr ein Eingangstor ins Internet dar, welches unabhänigig von Zeitgeist und Bewerbung ist.
Tip von Forner: Privat kaufen
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