Ab dem 1. Dezember sinken die Gebühren für die Eintragung in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister, weil sich die Gebühren nicht mehr nach dem Gegenstandswert sondern nach dem Aufwand bemessen. Zum Beispiel wird die Eintragung eines Einzelkaufmanns künftig 50 Euro, die Eintragung einer Standard-GmbH 100 Euro und die Eintragung einer normalen Aktiengesellschaft 240 Euro betragen. Zudem wird das Verfahren zur Eintragung ins Handelsregister beschleunigt. Das Registergericht muss zukünftig spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der Anmeldung einen Bescheid verfassen. Diese Regelung kann für einzelne Unternehemen viel Wert sein, weil jetzt deutlich schneller rechtssichere Verträge und Umsätze generiert werden können
via Meipor Blog