Wer kennt es nicht, das Sternchen im Werbetext? Mittlerweile sind wir ja sogar soweit, aktiv danach zu suchen und werden erst recht argwöhnisch, wenn man kein „*“ findet.
Dieses verfluchte Sternchen im Header bedeutet nichts Gutes, das weiß der konditionierte Beworbene schon längst. Das Wort ab lässt auch Böses erahnen. Aber Einser und 69.- klingt schon mal nicht schlecht, also los geht’s auf die Suche nach dem Kleingedruckten. Das Auge wandert reflexmässig mach unten: … Geht’s eigentlich noch blöder? Ist das eigentlich legal? Wenn man gar nicht erst die Möglichkeit hat, das Produkt zum beworbenen Preis zu erhalten? Merkt’s keiner?
Genau darin liegt aber das Problem: Bewirbt man ein Produkt, das aufrund möglicher Differenzierungen unterschiedliche Preisniveaus aufweist, was soll man dann als Anbieter angeben?
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Nehmen wir the good old „Neckermann Reisen“ (heisst ja nicht mehr so…): Soll man in einem Reisprospekt den zweiwöchigen Urlaub zum saisonalen Spitzenpreis auszeichnen? Oder doch lieber zum günstigsten Preis? Also lieber den günstigsten Preis und Sternchen.
Oder ein Autovermieter, der seine unteren Mittelklasse Mietwagen zu supergünstigen 500 Euro pro Monat anbietet? Was ist mit der Begrenzung auf zB 3.000 KM und dem zusätzlichen KM Preis von x Cents? Soll der Autovermieter stattdessen den Preis auf Basis von 5.000 KM rechnen? Wozu, wenn die meisten Kunden nicht mehr als 3.000 KM brauchen. Also Sternchen.
Wer kein Sternchen setzt, wird mehr oder minder von der Konkurrenz abgemahnt.