DIHK:
Ab 2005 sollen alle Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zur Abgabe einer separaten Einnahme-Überschuss-Rechnung verpflichtet werden. Auf dieses Vorhaben des Bundesfinanzministeriums weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. Der amtliche Vordruck muss demnach für alle Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 31.12.2003 beginnen.
Das 82-zeilige Formular sei so kompliziert, dass es von Kioskbetreibern, Bratwurst- oder Dönerverkäufern, selbstständigen Putzfrauen oder einem Großteil der Ich-AGs wohl nicht ohne Steuerberater ausgefüllt werden könne, fürchtet die IHK. Damit widerspreche der Vordruck dem im Kleinunternehmerförderungsgesetz genannten Ziel des Bürokratieabbaus.
Nur 82 Seiten? Ist ja läppisch :-))
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Zeilen. Nicht Seiten. :o) Trotzdem bizarr kryptisch.
sagen wirs mal so: Zu jeder Zeile wird es eine Seite Erläuterungen geben ;-))
Mensch, Robi, genau dazu wollte ich auch was posten. 😉 Bist Du mir offenbar zuvorgekommen. Wär das nicht auch was für den Buerocrati-Blog?