Das Bundesjustizministerium hat jetzt dankenswerterweise eine Initiative ergriffen, das Rechtsberatungsgesetz zu reformieren:
„Künftig soll es Juristen gestattet sein, in ihrem privaten Umfeld kostenlos rechtliche Ratschläge zu geben. Auch karitativen Vereinigungen wie Menschenrechtsorganisationen wird das Recht eingeräumt, unentgeltlich eine Rechtsberatung zu leisten. Einzige Bedingung ist, dass an dieser Beratung eine ‚Person mit Befähigung zum Richteramt‘, also mit zwei juristischen Staatsexamina, beteiligt ist. Darüber hinaus sieht die Neuregelung vor, dass auch andere Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen. So soll es Banken beispielsweise erlaubt sein, im Beratungsgespräch auf erbrechtliche Folgen bei langfristigen Vermögensanlagen hinzuweisen. Ebenso wird es Unternehmensberatern gestattet, Existenzgründer bei der Beantragung von Fördergeldern zu helfen.“
Dsa wäre wirklich klasse, vaD wenn man an die Herkunft dieser Bestimmung denkt. Wusste ich auch nicht, bis ich davon im Abseits.de Artikel davon las.
Siehe dazu auch: http://www.m-e-x.de/blog/index.php/archives/2004/08/27/rechtsberatung-durch-unternehmensberater/
das mit dieser „Rechtsberatung“ hab ich nie wirklich kapiert – sicherheitshalber setzt man ein „Gesetzt den Fall, dass, um sich mal ein völlig aus der Luft gegriffenes Thema locker zu unterhalten, da irgendjemand…“ an den Anfang einer „rechtlichen Überlegung“?