Bankgeheimnis adé, Behörden können ab 2005 auf Dein Konto zugreifen und eine Einblick nehmen.
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Am 1. April 2005 tritt nun ein Abschnitt des «Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit» in Kraft, der den Kreis der zugangsberechtigten Behörden erweitert. Es sieht vor, dass auch die Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen können, «wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht». Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die zuständige Behörde bei der Finanzbehörde beantragen, über das Bundesamt die Dateien abzurufen und weiterzuleiten.
Wie die «Stuttgarter Zeitung» (Samstagausgabe) unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums schreibt, bedeutet dies konkret, dass dann alle Behörden Kontodaten abfragen können, die Gesetze anwenden, in denen Begriffe wie «Einkünfte», «Einkommen» oder «zu versteuerndes Einkommen» eine Rolle spielen. Damit können die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen.
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