In Deutschland ist es Pflicht, als nicht privater Seiten-, Blog- oder Onlineshop-Betreiber ein Impressum zu führen. Dies gilt auch für Soziale Netzwerke wie Facebook oder Google+. Leider sind die Grenzen bei der Definition von “privat” schwammig und so sollte sich jeder, der ein Blog betreibt, im Social Web mit der Angabe seiner Kontaktdaten und ein paar Zeilen zur Haftung und dem Urheberrecht absichern. Wie das geht, zeigt unser Tutorial.
Da das Impressum bei Facebook gut sichtbar sein muss und nicht etwa im „Info“-Reiter „versteckt“ werden darf, gibt es zwei Möglichkeiten, es einzubinden. Einmal via Link im Infobereich, was unpraktisch ist, da dieser ohnehin schon recht knapp bemessen ist. Und zweitens via eigenem Impressumsreiter, den man sich mit einem Generator von e-Recht24.de einfach erstellen kann. Einfach die Seite auswählen, der man das Impressum zufügen möchte, gegebenenfalls das eigene Logo einfügen und das Impressum reinschreiben oder via e-Recht24 erstellen lassen.
Und schon ist das Impressum auf der Fanseite sichtbar und auch als solches gekennzeichnet neben dem „Info“-, „Foto“- und „Veranstaltungen“-Kasten. Ein Klick genügt und man bekommt das Impressum angezeigt. Damit sind alle Voraussetzungen der Impressumspflicht erfüllt: Es ist gut sichtbar, passend gekennzeichnet und nicht mehr als einen Klick entfernt. Jetzt muss es nur noch richtig ausgefüllt werden.
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Wichtige Ergänzung: Da das Impressum auch innerhalb der Facebook-App Pflicht ist, reicht der Generator hier nicht aus. Daher muss das Impressum – leider – via Link zusätzlich in die Infobox gepackt werden. Generell empfiehlt sich also eine Kombination beider Varianten. (Danke an die Leser für den Hinweis.)
Bei Twitter kommt man leider nicht mit einem Generator aus. Hier ist nur ein Direktlink auf die Website möglich. Der kann entweder – wie in diesem Beispiel beim @ZDF – in der Kurzbiografie stehen, oder aber im Einstellungsbereich unter „Profil“ im Punkt „Website“ eingetragen werden.
Google+
Bei Google+ hat man meines Erachtens nach die meisten Möglichkeiten, ein Impressum vernünftig einzubinden. Beginnen sollte man mit der Kontaktdaten-Box, die man schon einmal mit allen nötigen Kontaktinformationen ausfüllen kann. Das geht über den „Bearbeiten“-Link am Ende der Box im „Info“-Bereich.
Zudem bietet es sich an, die „Geschichte“-Box zu nutzen und dort zusätzliche Informationen einzutragen und gegebenenfalls ein ausführliches Impressum auf der Website zu verlinken. Auch die „Links“-Box kann für diesen Link genutzt werden.
Impressumsgenerator
Die Einbindungsmöglichkeiten für ein „Social Media-Impressum“ dürften nun also geklärt sein. Doch reicht es nicht aus, seinen Namen und eine E-Mail-Adresse zu veröffentlichen. Für ein Impressum gelten je nach Geschäfts- und Publikationsform verschiedene Regelungen, was pflichtmäßig angegeben werden muss. Hier empfiehlt es sich, entweder einen Anwalt aufzusuchen und das Impressum gemeinsam zu besprechen oder auf einen Impressumsgenerator zurückzugreifen. Am bekanntesten und praktischsten ist der vom Anwalt Sören Siebert, der hier zu finden ist. Von Siebert ist übrigens auch die Facebook-Erweiterung weiter oben.
Bilder: Screenshots Facebook, Twitter, Google
Es wird keine Verantwortung für die juristische Richtigkeit dieser Informationen übernommen. Stand: 16. Mai 2013.