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Facebook: Kommt eine neue Abmahn-Welle auf uns zu?

Die Möglichkeiten jemanden über Facebook abzumahnen, sind nahezu unbegrenzt. Privatpersonen müssen sehr aufpassen, sofern sie ohne jede Prüfung bei Facebook oder sonst irgendwo im Web ein Bild benutzen. Viele Unternehmen verwenden selbst gestrickte Crawler, die 24 Stunden am Tag nichts weiter tun, als urheberrechtlich geschützte Bildwerke ihrer Auftraggeber aufzuspüren. Danach kann die beauftragte Kanzlei loslegen und die teuren Kostennoten samt Unterlassungserklärung verschicken. Einen Geldschein auf einen Farbkopierer zu legen, dürfte auch nicht viel mehr Arbeit sein, als die Namen der Betroffenen in die Vordrucke der Massenabmahnungen einzutragen.

Falsch gekennzeichnete Firmen-Seiten reichen für Abmahnung aus

Doch neben den Abmahnungen wegen einer Rufschädigung oder anderer Handlungen fällt den Kanzleien immer mal wieder etwas Neues ein. Jetzt sind die ersten Schreiben aufgetaucht, die verschickt wurden, weil eine Facebook-Seite fälschlicherweise nicht als gewerblich deklariert wurde. Verantwortlich dafür ist Maximilian Zarembski, ein Fachanwalt für Strafrecht. Der gebürtige Dortmunder verschickt momentan Briefe im Auftrag der bspartners Ltd. mit Hauptsitz in London, die allerdings eine deutschsprachige Webseite unterhält.

Die Domain ihres Portals ist in der Schweiz beheimatet, man hat zudem ein Postfach in Oer-Erkenschwick und unter anderem ein Büro, das von einem Herren Namens Reinhard G. unterhalten wird. Nach eigenen Angaben versteht man sich „Netzwerk für freiberuflich Tätige„, unterhält zahlreiche Domains, und will Start-up-Unternehmen mit Beratung und Risikokapital versorgen. Frei nach dem 7. Leitsatz des Unternehmens („Wir schaffen Vertrauen.„) werden derzeit Schriftstücke versendet, die bei den Empfängern hohe Kosten verursachen.


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Lauter die Kassen nie klingeln!?

Wenn nun also eine Firma fälschlicherweise angibt, man sei eine Privatperson, so ist dies in erster Linie ein möglicher Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook. Wenn überhaupt müsste das soziale Netzwerk tätig werden und den Betreiber daran erinnern, dass er seine FB-Seite korrekt deklarieren soll. Leider bedeutet dies nicht, dass die von Zarembski verschickten Abmahnungen unbegründet und somit nichtig wären.

Dazu nimmt der Anwalt Teile vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Anspruch. Die Abmahnung ist nämlich insofern begründet, weil § 3 Abs. 3 UWG in Verbindung mit Nr. 23 Anhang feststellt, dass eine unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks über die Verbrauchereigenschaft unzulässig ist.

Nur Geld drucken geht schneller!

Verschickte Abmahnungen aufgrund eines unvollständigen Impressums von FB-Seiten von Gewerbetreibenden sind bereits seit ein paar Wochen an der Tagesordnung. Jetzt reicht sogar eine falsch ausgewählte Option bei Facebook für das Einleiten von juristischen Schritten aus. Man darf also gespannt sein, ob im Internet nicht schon bald weitere Warnmeldungen von Juristen erscheinen, deren Klienten mit einem netten Anschreiben bedacht wurden.

So kurz vor der Adventszeit kann man sich im Briefkasten kaum etwas Schöneres vorstellen, oder liege ich da etwa falsch?

(Lars Sobiraj)

Über den Autor

Ehemalige BASIC thinking Autoren

Dieses Posting wurde von einem Blogger geschrieben, der nicht mehr für BASIC thinking aktiv ist.

18 Kommentare

  • Interessant ist vor allem das Profil von Herrn G. selber…keine Fanpage, aber mit den Bildern wohl nicht Facebookkonform ist. Vielleicht sollte man dagegen auch mal gleich einen Anwalt losgehen lassen und Facebook über den sauberen Herrn informieren. Ist schon traurig wie sog. Möchtegernjuristen mit solchen Aktionen schlichtweg das Vertrauen in ein soziales Netzwerk zerstören.

  • Patenttrolle und Abmahn Anwälte sind wohl die größten Hindernisse im Internet… beide wollen nur Geld verdienen -.-

    Was man bei solchen Massenabmahnungen als Abgemahnter tun sollte, ist denen das Geldverdienen so schwer wie möglich machen:
    – Brief ignorieren, wenn er nicht als Einschreiben verschickt wurde
    – Unterlassungserklärung akzeptieren, aber Geldforderungen rausstreichen und nicht bezahlen
    – sich selber genau über Rechtslage informieren oder Anwalt einschalten. Meistens sind die Forderungen total überzogen und kein Richter würde denen stattgeben. Und da die Kanzleihen nur Geld wollen, werden sie es kaum auf ne kostspielige Verhandlung ankommen lassen.

  • Dies könnte der Anfang vom Ende für Facebook werden sollten sie ihre Mitglieder nicht besser Schützen

  • Ohooo Panik! Ich bin echt malg espannt wie es so laufen wird! Diese ganzen Abzocker-Anwälte gibts auch nur in Deutschland…

  • @Mika B. wieso sollte Facebook hier etwas tun? Es wird einfach Zeit, dass solchen geschäftsmäßigen Scheinjuristen endlich das Handwerk gelegt wird und es vernünftige rechtliche Rahmenbedingungen gibt für die der Gesetzgeber verantwortlich ist.

  • Problematisch ist, dass der Staat dieses Abmahnspiel seit Jahren toleriert. Verbraucher werden mit solchen Abmahnungen jedenfalls nicht geschützt…und auch keine Mitbewerber.

    Wenn eine solche Abmahnung mal ins Haus flattert, kann man auch mal schauen, wie aktiv die hinter der Abmahnung stehende Firma tatsächlich in dem Geschäftsfeld ist.

  • Was ich nicht verstehe: Wie finden Sie die Bilder? Also wenn man nur Leute als Freund hinzufügt die man tatsächlich kennt und seine Inhalte nur für diesen „privaten“ Kreis anzeigen lässt?

  • @Stefan Lehmann
    Warum sollte Facebook sich aus der Verantwortung stehlen können, jeder normale Forenbetreiber haftet auch für Inhalte…
    Facebook verdient mit ihrer Plattform zudem das Geld und nicht die privaten Nutzer, also sollten diese „Freigestellt“ werden.

  • @Steffen: Viele teilen die Inhalte nicht nur im Freundeskreis, sondern öffentlich. Zudem steht unter jedem Beitrag wer das Bild geteilt hat, auch diejenigigen, die das nur im Freundeskreis gemacht haben. Bei Firmenseiten sind übrigens alle Posting öffentlich, also auch alle fraglichen Bilder. Indizierte Bilder kann man übrigens auch über die Bildersuche bei Google finden.

  • Hi, danke für den guten Artikel. Da bekommt man ja beim lesen richtig angst. Aber ist doch klar das in Deutschland abmahen immer prima klappt.

  • Ja, erste Abmahnung (mindestens auf Internetgeschichten) begrenzen auf 100€ (und zwar alles zusammen, d.h. 100€ p.P.), und gut ist. Das ganze andere Recht, Zitate, fair use usw. kann dann danach kommen, aber so ne Regelung würde diese fortgesetzte vorsätzliche Existenzvernichtung durch obszön teure Abmahnungen ganz schnell stoppen. Das kann nicht sein, dass für irgendwelche wenigen geposteten Bilder Abmahnkosten in Höhe von 19000€ entstehen, wie jüngst auf nerdcore oder kraftfuttermischwerk dokumentiert.

    Ich find das so ein bißchen wie dieses behinderte Leistungsschutzrecht. Eine Abmahnung, die meinetwegen 100€ kostet aber bei Zuwiderhandlung wesentlich mehr androht, erfüllt den gleichen Zweck, nämlich dass die Bilder runtergenommen werden, oder der richtige Haken bei FB gesetzt wird, oder das Impressum korrigiert wird, usw. Einfach, effektiv und zweckgerichtet, jedenfalls auf den vorgeblichen Zweck hin. Beim LSR genau die gleiche Scheisse, mit der robots.txt kann man Google ausschließen und verhindern, dass die „mit der eigenen Leistung Geld verdienen“.

  • Zitat S. Lehmann:
    „Ist schon traurig wie sog. Möchtegernjuristen mit solchen Aktionen schlichtweg das Vertrauen in ein soziales Netzwerk zerstören.“

    Vertrauen in ein soziales Netzwerk. Weltklasse. Ab der Stelle konnte ich die Kommentare nicht weiter lesen 😀

  • @Mika B. Und woher soll ihrer Meinung nach Facebook riechen wofür solche „Abwälte“ das nächste mal abmahnen? Sorry, aber ganz so einfach ist es nicht. Und das Facebook mit Mrd. von Usern wohl etwas anders funktioniert als ein Forum mit vielleicht 1-2000 dürfte wohl auch klar sein 😉 Sehe da weniger Facebook in der Pflicht, wobei man natürlich einfach Facebook, Google+, LinkedIn, YouTube und wie sie nicht alle heißen in D verbieten könnte…dann müssten Leute wie Herr G. sich wenigstens die Arbeit machen und wieder die einzelnen Homepages und Anzeigenblättchen durchwühlen…oder man weiß was man bei der Einrichtung einer solchen Seite tut.

    @Peter Lustig, bei Ihnen ist der Name wohl Programm…

  • Es ist gelinde gesagt zum ***** was für ein Schnindluder mit Abmahnungen getrieben wird.
    Unsere Politiker schlafen. Doch eines sollte man nicht machen: „- Brief ignorieren, wenn er nicht als Einschreiben verschickt wurde“ das sollte man keinesfalls. Lieber einen netten Anwalt anrufen der einem am Telefon auch sagt ob man Aktiv werden soll oder nicht. Wer einen guten Anwalt im IT-Recht braucht, bitte PN
    vg

  • Das mit den Abmahnungen für Bilder ist auch was ganz schlimmes. Der Sohn eines Bekannten von mir hat bei Google irgendein Bild mit Enten als Titelbild auf seiner Seite eingestellt. Etwa 2 Wochen später kam keine Nachricht via Facebook oder Email, dass man sich da nochmal über die Urheberrechte schlau machen sollte, nein, es kam gleich das Schreiben mit Mahnverfahren, Bußgeld und sonst noch was.

    Furchtbar…

  • auch ich habe eine Abmahnung bekommen. Ich hatte einen Fehler im Impressum auf meiner Seite und eine Aussage, die zugegebener Maßen zumindest waghalsig war.
    Wenn man mal genau hinschaut, hat dieses Unternehmen zu vielen Themen meines Erachtens nach lieblose Seiten erstellt. So kann man nämlich als Mitbewerber abmahnen. Ist das nicht schlau!
    Das ist eine riesen Frechheit. Man müsste da was unternehmen.