Amazon sorgte in der Vergangenheit immer wieder mal für Aufreger. Erinnert sei an die gelöschten negativen Bewertungen im Zusammenhang mit dem Windows 7-Vorverkauf, das Löschen von E-Books ohne Erlaubnis der Kindle-Kunden oder auch den nicht ganz astreinen Zugriff auf deren „Popular Highlights„. Jüngst kam auch noch der Vorwurf der unerlaubten Lockangebote im Zusammenhang mit dem hierzulande stattgefundenem „Cyber Monday„. Und jetzt, nur wenige Tage später, rappelt es schon wieder in der Kiste.
Grund ist dieses Mal ein Umstand, den ich zuvor noch gerne als gelungenen PR-Stunt bezeichnet hätte: das Hosting der Wikileaks-Seiten. Nachdem kurz vor der Veröffentlichung brisanter Diplomaten-Depeschen am vergangenen Sonntag ein Hacker die Whistleblower-Plattform mit einer DDOS-Attacke in die Knie gezwungen hatte, wurde bekannt, dass der Gründer Julian Assange sie nun auf Amazon-Servern beheimaten würde. Gestern war Wikileaks nun aber wieder „down“ – allerdings nicht aufgrund einer erneuten Attacke, sondern weil der Online-Versandhändler die Plattform rausgekickt hatte. Offenbar auf politischen Druck hin, wie sich herausstellte.
Amazon hat dazu zwar keine offizielle Stellungnahme abgegeben. Viele US-Medien berichten aber übereinstimmend, dass Senator Joe Liebermann, Vorsitzender des Senatsausschusses für Heimatschutz, den Konzern indirekt zu der Entscheidung gedrängt hat. So sollen Senatsmitglieder mit Amazon in Kontakt getreten sein und sich nach den Vereinbarungen für das Hosting erkundigt haben. Dabei wurde auch die Frage gestellt: „Gibt es Pläne, die Seite abzuklemmen?“ Hierzu muss man wissen, dass Amazon den Content der auf seinen Servern gehosteten Seiten nicht überprüft, ähnlich wie das bei YouTube der Fall ist.
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Es darf also angenommen werden, dass der Versandhändler Sorge hatte, vom Heimatschutz wegen eines möglichen juristischen Vergehens belangt zu werden und sich daher zu etwas entschloss, das seine Geschäftsbedingungen durchaus zulassen: Das Verbannen eines auf den hauseigenen Servern gehosteten Angebots, wenn es „illegalen, schädlichen oder anstößigen Content“ enthält.
Ja, und nun befindet sich Amazon – im Grunde unfreiwillig – mitten in einer Auseinandersetzung zwischen den Gegnern und den Befürwortern von Wikileaks. Während die einen (in Person von Lieberman) die Maßnahme nämlich als „richtige Entscheidung“ loben, die „den Standard für andere Unternehmen setzen sollte, die Wikileaks nutzt, um sein unrechtmäßig angeeignetes Material zu verbreiten“, halten die anderen (in Person des EFF-Mitglieds Kevin Bankston) dagegen. Die Entscheidung sei „enttäuschend“, auch wenn sie nicht gegen den ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten verstößt, die unter anderem die Presse- und Meinungsfreiheit garantiert.
Das jedoch sehen viele Amerikaner anders. Und so wird es sich zeigen müssen, ob Amazon auch aus dieser Geschichte mit einem blauen Auge herauskommt oder von den Usern mal ordentlich abgestraft wird.
(Marek Hoffmann / Foto: Flickr – Fotograf: Teeejayy)