Soeben flatterte eine Pressemitteilung in meine Mailbox, deren Überschrift es in sich hat: „GEMA bricht Verhandlungen mit YouTube ab“. Kurz zur Erinnerung: Im November des vergangenen Jahres führte ich ein Interview mit Bettina Müller von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Darum ging es um um einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland und wie die GEMA künftig diesbezüglich mit der Google-Tochter zu verfahren gedenke. Nach einem ausgelaufenen Vertrag mit YouTube konnte nämlich bei mehreren Treffen keine Einigung erzielt werden. Dies wiederum bedeutete für die Urheber musikalischer Werke, die auf der Video-Plattform (in diesem Zeitraum) gezeigt wurden, dass sie keine Tantiemen erhielten. Ein kanppes Jahr haben die Verhandlungen nun angedauert und führten letztlich nun zum einseitigen Abbruch durch die GEMA.
Laut Mitteilung fordert die GEMA nun gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften dass YouTube 600 seit dem 1. April ihrer Auffasung nach somit illegal genutzte Werke löscht beziehungsweise ihren Abruf von Deutschland aus durch Sperrung unmöglich macht. „Das Problem der illegalen Nutzung ist durch das Internet mittlerweile ein internationales. Plattformen wie YouTube sind nicht national beschränkt“, so der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker. „Deshalb müssen wir weltweit agieren und haben uns mit acht weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires“ so Heker weiter. Zu dieser Allianz gehören neben den US-amerikansichen Autorgesellschaften ASCAP, BMI und SESAC beispielsweise auch die französische SACEM un die italienische SIAE.
Durch die Forderung nach Löschung respektive Sperrung der in Frage stehenden Werke solle ein Zecihen gesetzt werden, dass die Allianz die anhaltende illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke nicht länger akzeptieren werde. „Betreiber von Online-Plattformen, die mit der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie im Fall von YouTube Millionen an Werbeeinnahmen generieren, müssen dafür sorgen, dass diejenigen, die diese Werke schaffen und damit den sogenannten Content liefern, angemessen vergütet werden“, so Heker.
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Sollte YouTube der Aufforderung der GEMA und ihrer Partner nicht Folge leisten, könnte die Allianz auch darauf bestehen, sämtliche Werke seines Repertoires von YouTube entfernen lassen. Momentan werde hierauf aber aus Rücksicht auf die Bedürfnisse der Musiknutzer und der Musikurheber verzichtet. Immerhin seien die Rechteinhaber ja daran interessiert, dass ihre Musik möglichst viel gehört wird – zumindest sofern sie vom Anbieter entsprechend lizenziert ist.
Unterm Strich fasst Heker die Motivation für den Vertragsabbruch mit YouTube wie folgt zusammen: „Die Verhandlungen mit YouTube haben leider bisher nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt. Wir möchten deutlich machen, dass YouTube durchaus für die illegalen Angebote zur Verantwortung gezogen und theoretisch gezwungen werden könnte, die Inhalte zu löschen bzw. den Zugriff darauf zu sperren. Das eigentliche Ziel ist jedoch, eine angemessene Vergütung der Urheber zu erreichen und dafür mit YouTube zu einer neuen Vertragsvereinbarung zu gelangen, die für beide Seiten annehmbar ist.“
Für 10.30 Uhr wurde von der GEMA ein offizielle Pressekonferenz angekündigt, auf der weitere Details zur Sache veröffentlicht werden. Sobald ich darüber Näheres weiß, gibt es an dieser Stelle ein Update.
Auf der Pressekonferenz wurde bekannt gegeben, dass die mittlerweile seit einem Jahr anhaltenden Verhandlungen zum Stillstand gekommen seien und die GEMA keinerlei Fortschritt mehr erwarte. Einer der Punkte, über den man sich nicht hätte einig werden können, sei dabei die adäquate Vergütung für die Künstler gewesen. Wie hoch diese genau sein sollte, dazu wollte sich die GEMA nicht äußern. In meinem oben verlinkten Artikel vom vergangenen Jahr hatte ich bereits geschrieben, dass sich beide Parteien in Bezug auf diesen Punkt gegenseitig den Vorwurf machen, geziehlt Fehlinformationen zu verbreiten. GEMA behauptet, einen Cent für jeden Abruf eines Videos von YouTube zu verlangen. Die Google-Tochter spricht hingegen von 12 Cent.
Ein weiterer Kritikpunkt am nicht erneuerten Vertrag mit YouTube ist seitens der GEMA das Stillschweigeabkommen. Dieses will die Gesellschaft in der bisherigen Form künftig nicht mehr akzeptieren. Es verbietet unter anderem, dass die GEMA Angaben zu Vertragsinhalten öffentlich macht. In Zukunft sollen an den Verhandlungen auch die Rechtinhaber der Werke beteiligt beziehungsweise über die Modalitäten der Verträge informiert werden.
Es sei nun an YouTube, den nächsten Schritt zu tun. Man wolle den Dienst in Deutschland nicht abschalten, aber YouTube sei nun in der rechtlichen Verantwortung und man warte auf eine Reaktion.
(Marek Hoffmann)