Beim Online-Händler Amazon läuft derzeit aus PR-Sicht einiges schief. Während sich der deutsche Ableger am Mittwoch noch mit unzufriedenen Windows 7-Vorbestellern herumärgern durfte, sorgt jetzt das Mutterhaus in den USA für ordentliche Schlagzeilen. Was ist passiert? Amazon hat am Wochenende via Mobilfunkverbindung auf die Kindle-Reader seiner Kunden zugegriffen und auf den Geräten ohne Erlaubnis und ohne Vorwarnung eine ganze Reihe gekaufter und bereits bezahlter eBooks gelöscht. Von der Aktion betroffen sind unter anderem zwei Titel von Georg Orwell („1984“, „Animal Farm“) sowie die digitalen Abenteuer von Harry Potter.
Der Aufschrei der betroffenen Kunden war jedenfalls nicht von schlechten Eltern und dem entsprechend groß war auch das Presseecho. Einige Webseiten bezichtigten Amazon daraufhin sogar des Einbruchs und Diebstahls. Mittlerweile hat sich das Unternehmen zu Wort gemeldet, um die Wogen zu glätten und die Löschaktion zu erklären. Demnach seien die Bücher von einer Firma in den Kindle-Store gestellt worden, die für die Titel überhaupt keine Vertriebsrechte besessen habe. Als Amazon vom Rechteinhaber in Kenntnis gesetzt worden sei, habe man sich entschieden, die betroffenen eBooks sofort aus dem Angebot zu entfernen – was zur Folge hatte, dass die Büchern nicht nur im Store verschwanden, sondern auch von den Kindle-Geräten der Kunden.
Ob sich Amazon dessen bewusst war? Davon gehe ich aus. Obwohl sich der Online-Händler inzwischen bei den Kunden für die unerlaubte Löschaktion entschuldigt und die Rückerstattung des Kaufpreises angekündigt hat, wird das Thema weiter heiß diskutiert. Der Grund: Die Löschung verstößt gegen die eigenen Nutzungsbedingungen. Demnach erhalten Käufer das Recht auf eine dauerhafte Kopie des betreffenden digitalen Inhalts. Von einer Möglichkeit der nachträglichen Löschung wird dort bislang kein Wort verloren.
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Bei Amazon steht das Thema nach dem Vorfall jedenfalls ganz oben auf der Tagesordnung. In Kürze will das Online-Kaufhaus ein überarbeitetes Vertriebssystem präsentieren, das dafür sorgen soll, dass einmal gekaufte eBooks auf den Readern bleiben. Auch in Sachen Rechtefrage im Kindle-Store will Amazon nachbessern. Den Betroffenen helfen die Versprechen allerdings wenig. Sie sind sauer, denn nicht nur die Titel wurden von Amazon gelöscht, sondern auch die privaten Notizen und Anmerkungen dazu. Das Vertrauen in den digitalen Bücherdienst dürfte jetzt erst einmal ordentlich erschüttert sein.
Thomas Rode von der Frankfurter Rundschau hat es auf den Punkt gebracht:
Wie leicht es Amazon gefallen ist, die betreffenden Bücher zu löschen, verdeutlicht den gravierenden Nachteil, den E-Books gegenüber physischen Büchern hinsichtlich ihrer Haltbarkeit, Archivierbarkeit und Manipulationssicherheit besitzen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie weit die Rechte von Verbrauchern an den heruntergeladenen E-Books eigentlich gehen: Sind sie Besitzer von Kopien der E-Books oder haben sie lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht?
Dem kann ich mich nur anschließen.
(Michael Friedrichs)