Die Deutsche Bahn und deren Boss Hartmut Mehdorn machen sich mal wieder unbeliebt. Dieses Mal aber ausnahmsweise nicht bei den unzähligen Fahrgästen und den 173.000 bespitzelten Mitarbeitern, sondern bei den Kollegen von netzpolitik.org. Das Politik-Blog hatte am Samstag ein hochinteressantes internes Memo zur Mitarbeiter-Rasterfahndung bei der Deutschen Bahn veröffentlicht. Heute Nachmittag bekam Herausgeber Markus Beckedahl einen netten Brief – genauer gesagt eine E-Mail mit einem pdf-Format im Anhang – von den Anwälten des Transport-Unternehmens. Der Vorwurf: Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie im Wortlaut und als pdf-Dokument auf Ihrer Homepage unter […] einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG vom 28. Oktober 2008 über die Geschäftsbeziehungen der Deutschen Bahn AG mit der Network Deutschland GmbH.
Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.
Wir fordern Sie daher auf, den Gesprächsvermerk im Wortlaut und als pdf-Datei sofort von Ihrer Homepage zu entfernen.
Bis zum 6. Februar habe Beckedahl nun Zeit, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Im Falle einer Nichteinhaltung der Frist werde sich die Deutsche Bahn gerichtliche Schritte vorbehalten.
Interessant ist auch der letzte Satz in dem Schreiben:
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Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie die Einleitung von strafrechtlichen Schritten behalten wir uns ausdrücklich vor.
Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie der mutige Blog-Kollege auf die Abmahnung reagieren wird. Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten, keinen Schritt ohne anwaltlichen Beistand Rat zu unternehmen. Gerade bei einer Unterlassungserklärung gibt es viele Dinge zu beachten. Von den Kosten ganz zu schweigen.
(Michael Friedrichs)