Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth: Vor diesem Mann und seinen Briefen haben tausende Raubkopierer und Filesharing-Nutzer gezittert. Jetzt lacht die ganze Szene über den Justiziar aus München, der sich besonders in den 80er und 90er Jahren als knallharter „Abwahn-Anwalt“ bundesweit einen gewissen Ruf Namen erarbeitet hat. Im Rahmen seiner Tätigkeit geriet er aber auch selbst des Öfteren mit dem Gesetz in Konflikt. So wurde Gravenreuth vor neun Jahren wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine weitere persönliche Schlappe war die Verurteilung wegen Veruntreuung von Mandatengeldern. Höhepunkt seiner Karriere als Angeklagter war die Entscheidung der Richter, den Rechtsanwalt wegen versuchten Betruges zu insgesamt 14 Monaten Unterbringung auf Staatskosten zu verdonnern.
Das war im September letzten Jahres. Und gestern haben die Rechtsanwälte der Klägerseite (genauer gesagt der Tageszeitung TAZ) das komplette Urteil auf ihrer Homepage veröffentlicht. Unter Punkt fünf „Strafzumessung“ begründen die Richter ihre Entscheidung wie folgt:
Die Vollstreckung dieser Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 1 und Abs. 2 StGB nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden. Bereits am 18. April 2000 wurde der Angeklagte durch das Landgericht München I wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 160,00 DM Geldstrafe verurteilt. Weder diese Verurteilung noch die Bezahlung der dort erkannten empfindlichen Geldstrafe hat ihn von der Begehung mehrerer neuer Straftaten abhalten können.
Ebenfalls interessant („keine positive Legalprognose“) ist auch der letzte Absatz im Urteilstext:
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Es handelt sich somit bei diesen Straftaten des Angeklagten nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse „geordnet“ sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann.
Ups, was wollen die Richter des Berliner Landgerichts uns damit wohl sagen? Jedenfalls sieht es im Moment schlecht aus um die anwaltliche Zukunft des Herrn Gravenreuth. Er hat aber bereits angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen – allerdings stehen seine Chancen auf einen positiven Ausgang des Revisions-Verfahrens nicht gerade gut. Wird der Richterspruch bestätigt, kann er seine Zulassung als Anwalt bestenfalls zum Heizen benutzen. Ein entsprechendes Verfahren läuft bereits.
via: Fefes Blog
(Michael Friedrichs)
Auch ich bekam im Oktober Post von ihm. Da rutscht dir erstmal das Herz in die Hose. Die „seelische Gedankentortur“ die man in einem solchen Moment hat, die bleibt eine gewisse Zeit. Ich wünsche ihm wirklich nix Gutes. Gott sei dank konnte ich anhand der Ebay-Artikelnummer in dieser E-Mail die Sache für mich aufklären. Google verhalf dann schnell mehr über Gravenreuth zu erfahren…
Ich sage nur, jedem das, was er verdient und damit kann das Thema auch bereits wieder zu den Akten gelegt werden.
die guten alten Zeiten…völlig gerechtfertigt, eher noch strenger.
Wo ist eigentlich der Dolzer geblieben ? Schon länger nix mehr gefunden, auch eingebuchtet ? http://mariodolzer.blogspot.com/
[…] Die taz veröffentlicht die Urteilsbegründung. Siehe auch Basic Thinking Blog | Über das Gravenreuth-Urteil lacht die IT-Szene. __________________ The American dream is for Americans only well better sleep without it. […]
das leben ist wie ein supermarkt.
du musst am ende für alles bezahlen
Schade wenn dadurch wieder einmal der gesamte Berufsstand in Mißkredit geraten würde.
Dieser Typ, dieses Thema, hoffentlich hat es bald ein Ende.
Nachdem G. so viele Jahre die IT tyrannisiert hat, meist ohne das die angerufenen Gerichte etwas gegen seine Abmahneritis tun konnten, hat er jetzt den Stempel auf der Stirn: Berufskrimineller. Genau das sagt das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus.
Na bitte. Mir bleibt da nur ein hämisches Grinsen…
Die kleinen Sünder straft der liebe Gott sofort
die großen etwas später
schade für die anderen anwälte, deren ruf darunter leidet…
@Claus
ich sehe es nicht so. Überall gibt es schwarze Schafe und hier ist eines weniger auf der Weide.
Solche Bürger haben ja auch auf der Strasse nichts mehr verloren, aber wartet mal was dem einfällt wenn er wieder frei ist, egal ob er dann noch eine Zulassung hat oder nicht 😉
Faszinierend was für eine Auffassung da einige haben, die sich als Rechtsanwalt betitteln. Recht vertreten und selbst recht brechen und das wohl noch im großen Stile. Dass muss ja irgendwann in Richtung schwedische Gardinen führen. Ich glaube so schnell liest man dann nichts mehr, von dem Typen. Jedenfalls so lange er hinter Gittern sitzt. Oder kann man Abmahnungen auch aus dem Knast verschicken? *lol*
Dieses Urteil ist sehr wichtig und gut. Es wird Zeit, dass diese Abmahn-Abzocker-Anwälte solche empfindlichen Strafen bekommen. Das nächste wichtige Urteil in Richtung Internet-Abmahnerei wird am 04. Februar gesprochen. Jürgen Bechstein drücke ich dafür beide Daumen !!!
Deshalb glaube ich an Karma 🙂
Als ich vor 2 Monaten von dieser Sache hörte, hatte ich mich gefreud 🙂 Aber warum wird hier jetzt darüber berichtet?
@ hoschi
ich hör zwar erst jetzt davon, trotzdem freuts mich 🙂
@ hoschi: hat Bacic Thinking auch im September schon 🙂
Jetzt wurde allerdings zum ersten Mal der genaue Wortlaut des Urteils bekannt und der ist meiner Meinung nach schon ziemlich interessant …
Tja, junge Intensivtäter und Steuerhinterzieher kommen davon.
Geht Günnie in Berufung oder in Revision?
Ist das Urteil bereits rechtskräftig, weiß es jemand?
[…] Basic Thinking Blog | Über das Gravenreuth-Urteil lacht die IT-Szene […]
Revision verworfen – Gravenreuth bekommt 14 Monate aufgebrummt: http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/abmahnanwalt-muss-in-haft/
[…] good news: “Abmahn-Anwalt” steht vor Verlust der Zulassung. Der Vogel gehört für immer aus dem Verkehr […]
Günter Freiherr von Gravenreut begeht Selbstmord
http://www.literaturasyl.de/?p=2432
Gruß
AMUNO
Habe Ich auch eben gelesen. Nun kann Er nur noch hoffen dass es wirklich keine Hölle gibt und seine Flucht vor seinen Gedanken gelungen ist.
[…] Günter Freiherr von Gravenreuth gehört in genau diese Kategorie. Der als “Abmahnanwalt” zweifelhaften Ruhm erworbene Gravenreuth hat sich in der Nacht zu Montag in seiner Wohnung […]
Also dass ist ja ne skurile Geschichte. Ich sag doch immer – Ehrlichkeit währt am längsten!