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Hilfe! Schäuble will mein Surfverhalten checken

Michael Friedrichs
Aktualisiert: 20. Januar 2009
von Michael Friedrichs
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Big Brother Wolfgang Schäuble is watching you. Jetzt wird es langsam eng in meinem Computer. Nach den Terrorfahndern vom Bundeskriminalamt wollen jetzt noch mehr Leute einen Blick auf mein Allerheiligstes riskieren. Allerdings interessieren sie sich dieses Mal nicht nur für meine Dateien und E-Mails, sondern sie wollen nun auch noch an meinen Web-Browser ran – um zu sehen, welche Seite ich wann wie oft besucht und welche Inhalte ich dort angeklickt habe. Da wird mir ja angst und bange bei dem Gedanken. Zum Einen geht dieser neue Gesetzesvorstoß Schäubles über das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weit hinaus, zum Anderen gefällt mir das Rumschnüffeln persönlich gar nicht, da es für viele unbescholtene Nutzer – mich sicherlich eingeschlossen – manchmal auf ganz schön peinlich werden könnte.

Hintergrund des ganzen Spuks ist ein geplantes Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes. Auf Seite zehn und unter Artikel drei des Entwurfs ist folgender Text zu lesen:

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes
Dem § 15 des Telemediengesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179) wird folgender Absatz 9 angefügt:
„(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.“

Wird dieser Passus so von den Politikern im Bundestag und Bundesrat durch gewunken, würde dies den Betreibern von Internetdiensten wie beispielsweise Google Tür und Tor öffnen. Das genaue Surfverhalten der Nutzer könnte so künftig unter dem Vorwand der Störungsabwehr klickgenau gespeichert und ausgewertet werden. Brisant ist auch die Tatsache, dass die gesammelten Daten auch von allen staatlichen Ermittlungsbehörden sowie von den Geheimdiensten eingesehen werden können. Eine richterliche Anordnung ist dazu nicht nötig. Besonders aufpassen müssten dann auch die bösen Filesharer. Denn wie der Online-Dienst golem.de berichtet, hätten auch die Piratenjäger der Unterhaltungsindustrie problemlos Zugriff auf meine sensiblen Daten.

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(Michael Friedrichs)

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