Steffen Klaus verweist auf Jan Tissler, dem Betreiber des bekannten Upload Magazins. Den es juristisch erwischt hat, da er das Plugin Subscribe to Comments einsetzt (ein WordPress-Plugin). Das User auf neue Kommentare per Mail hinweist. Warum? Na, das Plugin kennt kein Double-Opt-In Verfahren, was angeblich hierzulande der Standard für kommerzielle Webseiten ist (zB bei Newslettern). Verfasst ein Leser einen Kommentar mit einer fremden Mailaddie, bekommt diese Person eine Mailbenachrichtigung, die sie nicht bestellt hat. Und kann dann dummerweise, wenns ein etwas schräger Bürger ist, vor Gericht jammern „Mama, ich habe Spam bekommen, muääähhhh…“.
Ich nehme stark an, dass Jan einem Betrüger auf den Leim gegangen ist, der abkassieren will. 50:50. Theoretisch hat Jan auch die Möglichkeit, den Typen ausfindig zu machen, der sich das erlaubt hat. Da die Spur mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Kläger führt, dürfte das nicht zu schwer werden. Zudem, ich bin kein Jurist, aber muss man in D nicht als Kläger die Schuld des Angeklagten beweisen? Dürfte schwer werden nachzuweisen, dass der Kläger es nicht doch selbst war. Aber anyway, dem latenten Risiko ist man eben ausgesetzt, man muss schon selbst wissen, was einem wichtiger ist. Der Service am Leser -und die Mailbenachrichtigung halte ich für extrem wichtig- oder das kleine Risiko, einem Saftsack aufzusitzen.
Natürlich kann man das Risiko runterdimmen, indem das Plugin ein einmaliges Double-Opt-In einsetzt. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde der Entwickler des Plugins informiert. Ob was geändert wird? Keine Ahnung. Der Developer ist nicht gerade dafür bekannt, dass er noch viel dran bastelt.
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via Pierre Markuse
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