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Google Bildersuche: Bald ALT?

img src alt=“Da wir Google vom Hamburger Landgericht verdonnert wurden, keine urheberrechtlich geschützten Bilder in Thumbnail-Form anzeigen zu dürfen und eine Berufung bis zum BGH nur zu einem generellen Verbot geführt hatte, zeigen wir von nun an statt den Bildern den dazugehörigen ALT-Text an, den ihr bitte etwas ausführlicher haltet in Zukunft“

So in der Art könnte es tatsächlich ausgehen, was Google vor dem Landgericht HH passiert ist. Daronns Ostblog zeigt schon einmal auf, wie das dann optisch aussehen würde;)

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

45 Kommentare

  • wird wohl nicht so kommen, wir werden eher eine weitere Tageigenschaft für bekommen. License=“CC“ 😉 Oder Google wird nur Seiten mit derartiger Lizenz so indizieren. Warten wir es ab, ob das Urteil bestätigt wird. Am Ende sperrt Google nur erstmal die Bildersuche aus Duetschland

  • glaube ich nicht, denn die Forderungen nach der Anzeige der Lizenzierung gab es schön des öfteren. Robert schon mal die erweiterte Bildersuche benutzt uuups es gibt dort einen Lizenzfilter 😉

  • sollte die google image suche wegfallen, dann waer das fuer viele eine harte kiste. viele seite bekommen viel traffic darueber.

    auf der anderen seiten sollte man die die belange des urhebers nicht unterschaetzen. es ist und bleibt einen veroeffentlichung eines kreativen werkes.

  • Würden die Kreativköpfe nicht ziemlich alt aussehen, wenn ich stattdessen google.com benutze oder wird mir dort die Bildersuchnutzung als deutsche IP untersagt?

  • Was Google eher braucht ist eine Möglichkeit seine Bilder/Links löschen zu lassen, wenn darunter Dinge fallen, die nicht an die Öffentlichkeit geraten sollten, vor allem bei Bildern sollte das okay sein. Die Google Bildersuche wird mit großer Sicherheit nicht gesperrt, aber schön, wie Fokus hier wieder Zukunftsprognosen erstellt.

  • was ich nicht so ganz verstehe: Wenn man nicht will, dass Sumas Bilder scannen, wozu stellt man sie ins Netz bzw. sperrt nicht gleich den Google-Bot auf dem eigenen Host für image-files aus? UNd wen man sie auf anderen Websites stellt, weiß man das einfach, dass Google kommen wird. Was ein Schmarrn…

  • @Robert:

    Ich als Uploader darf nicht gezwungen sein irgendwelche Bots auszusperren, welche (ohne mich zu fragen) meinen Bildercontent anzapfen.

  • langsam schäme ich mich in diesem land zu leben…90 % meiner kaufenden kunden kommen über die google fotosuche suche zu mir.

    es geht zurück in die steinzeit für de !

    mann, mann, ich könnte mir stundenlang den kopp an die wand knallen.

  • Hatte gestern auch schon mal mein Unverständnis zum Ausdruck gebracht ( http://bit.ly/49kCKw)… Zudem verstehe ich den Unterschied zwischen textlicher und bildlicher Urheberrechtsverletzung nicht, da ja Suchmaschinen auch ganze Textpassagen zeigen. Hierzu gibt es aber ein einschlägiges Urteil aus dem Jahr 2003, wo das Handelsblatt klar gegen Paperball verlor!

    Schön finde ich folgende Passage aus dem Urteil, die den No-Follow-Befehl für Suchmaschinenbots, den Robert angesprochen hat, stützt:

    „Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann.“

    Und dieser Part des Urteils müsste sich doch m.E. auch auf Bilder und die Thumbnails der Bildersuche übertragen lassen:
    Das Datenbankherstellerrecht aus § 87b Abs. 1 Satz 2 UrhG wird nicht verletzt, wenn aus Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln, die in einer Datenbank gespeichert sind, durch einen Internet-Suchdienst einzelne kleinere Bestandteile auf Suchwortanfrage an Nutzer übermittelt werden, um diesen einen Anhalt dafür zu geben, ob der Abruf des Volltextes für sie sinnvoll wäre.

    Was wäre denn die Konsequenz?
    Dürfen dann nur Urheberrechtsinhaber bspw. Wikipedia-Artikel oder Blogeinträge mit Bildern verfassen und auf Meinungsportalen ihre Meinung zu Produkten mit Produktabbildungen äußern? Ist nicht auch strenggenommen das selbst gemachte Foto bspw. eines Produktes eine Vervielfältigung eines urhebrrechtlich geschützten Designs, d.h. darf man die Produkte nicht mal selbst abfotografieren und dann ins Netz stellen?
    Was würde das ganze für den UserGenerated-Content und Web2.0 insgesamt bedeuten?!?

  • @ # # 13 : weltkriese.com schrieb am 14.10.2008, 20:20:

    Du schämst dich hier zu leben, weil deine User über Google kommen? 😀

    äääh, wie was……nein mein freund…..ich schäme mich das in diesem land alles was gut verboten wird.

  • Ich kann den Kommentar 9 von Robert nur unterschreiben! Und wer seine Fotos auf einer Webseite ins Netz stellt (und damit für jedermann gerade zugänglich macht) und trotzdem nicht will, dass diese gecrawlt werden, der sollte wenigstens fähig sein einen ganz simplen Eintrag in der robots.txt zu machen. Selbst in der Google-Hilfe findet man dazu eine Anleitung. Als Webmaster zu blöd, aber zum klagen reicht dann die Gehirnmasse noch. Sehr komische Welt!

  • Mit den veralteten Gesetzen, die gefühlt aus dem Mittelalter stammen, ist ein weiteres Wachstum im Internet -eigentlich- so nicht möglich. Lebt doch gerade das Web2.0 von dem Umgang mit Bildern. Damit wird letztendlich nur ein weiteres Medium innerhalb des Internet illegalisiert und gibt den Gerichten nur noch mehr Grundlagen für solch schwachsinnige Entscheidungen.

  • Ein Bild sagt mehr als tausend Worte…

    “Ein Bild sagt mehr als tausend Worte” heißt es in einem Sprichwort, das wohl den Chinesen zugeschrieben wird. Zudem ist die Betrachtungsweise eine Bildes immer subjektiv, ich sehe auf einem Bild möglicherweise etwas anderes als meine kle…

  • @Bernd bist Du aber dazu gezwungen. Im Grundgesetz ist zwar das Recht auf Eigentum, hier das geistige verankert. Ist aber auch ein alter Spruch Eigentum verpflichtet. Schon mal Gedanken gemacht wenn Du ein Grundstück hättest und du keinen Zaun drumherumstellst was dass dann ist, das ist nämlich vergleichbar.

    @Robert sie stammen nicht erst aus dem Mittelalter (höchstens das Urheberrecht das ist erst seit Gutenberg da) sie sind viel älter

  • Grummel… dann stell die Bilder nichts ins Netz oder hindere den Bot, die Bilder einzuscannen, um sie als Thumbnails darzustellen, damit diese bilder nicht per SuMa gefunden werden können. Nichts leichter als das, Dein Urheberrecht wahrzunehmen, was Du auf den Prozess „finden per Thumbnails“ ausdehnst. Wenn Du schon geistige Einlassung forderst in Deiner Argumentation da drüben, dann denk eben auf gleichem Niveau mit.

  • Diese gerichtlich für deutsche User herbeigeführte Internet-Zensur bringt mich jedesmal wenn ich daran denke auf die Palme!
    Hab‘ mir daher das BGH-Urteil Paperboy vs. Handelsblatt ( http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm ), welches sich auf Textausschnitte (und hier sehe ich die Parallele zu Thumbnails) bezog angesehen. Und es finden sich so viele Argumente in dem Urteil, weshalb auch die Bildsuche nicht gegen das Urheberrecht verstoßen dürfte, wie

    „€œ“€¦derjenige, der das Werk in das Internet gestellt hat, entscheidet darüber, ob das Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Wird die Webseite mit dem geschützten Werk nach dem Setzen des Hyperlinks gelöscht, geht dieser ins Leere“€¦“€?

    oder: „€œ“€¦Sie (der Suchdienst) erleichtern – wie dargelegt – nur den Zugriff auf Artikel, die der Öffentlichkeit bereits ohnehin zugänglich sind. Mit ihrem Suchdienst, der eine Vielzahl von Internetauftritten auswertet, bieten die Beklagten eine eigene Leistung an. Diese wäre ihnen zwar nicht möglich, wenn nicht Unternehmen wie die Klägerin ihre Informationsangebote im Internet öffentlich zugänglich machen würden, die Beklagten bieten aber der Allgemeinheit einen erheblichen zusätzlichen Nutzen durch die gemeinsame Erschließung dieser Informationsquellen. Die Herkunft der nachgewiesenen Artikel wird nicht verschleiert. „€¦“€?

    und so weiter und so fort…

  • Danke Frank Jermann, du bist einer der wenigen, die das Thema begreifen und sachlich argumentieren. Wie heißt es so schön? Von nichts kommt nichts ! Hier zur Klarstellung und was die Springer und Focus Presse euch verschweigt. Noch nie habe ich eins meiner PsykoMaN Bilder auf meine Internetseite gestellt oder stellen lassen oder jemanden dazu authorisiert.
    Solange das Internet ein rechtsfreier Raum ist, wollte ich nichts damit zu tun haben. Es geht im Prozess auch nicht um „private Nutzung“. Es geht ausschließlich um „gewerbliche Nutzung“ und ungenehmigtes, rechtwidriges Ausschlachten der PsykoMaN-Bilder. Google wurde x-mal aufgefordert die PsykoMaN Bilder rauszunehmen. Google behauptet allen Ernstes, dass „Sie“ technisch nicht in der Lage wären, die PsykoMaN Bilder aus der Suchmaschine herauszunehmen. Wer benutzte den Begriff „digitales Steinzeitalter“? Als Hamburger war ich persönlich in der ABC-Strasse bei Google Deutschland und habe direkt interveniert. Dann kam der Einsatz der Google Anwälte. Als Erstes mal wurde angezweifelt, dass es einen Th.Horn überhaupt gibt. Als Nächstes behaupteten die Google Anwälte: „Es gibt gar keinen Künstler“. Danach gab es keine Nutzungsrechte für das internet usw. usw. Das sind „klassische“ „juristische“ Winkelzüge um Zeit zu schinden. Jeder Anwalt weiss: bis zum BGH braucht es 4 bis 5 Jahre. Danach kommt das Verfassungsgericht. Danach der Europäische Gerichtshof. Viel Zeit um „Geschäfte“ auf Kosten anderer weiter betreiben zu können. Für Google ist das „easy“. Die brauchen sich keinen Kopf machen, wie Sie diesen Prozess finanzieren. Ich schon. Fragt mal Google. “ Warum löscht Ihr die PsykoMaN Bilder nicht einfach?“ Bin gespannt auf die Antwort. Google-Deutschland ist nach dem Hamburger „Thumbnails“ Urteil von 2003 nur noch zur „Werbeaquise“ da. Das haben Googles anwälte schnell geändert. Für alles andere ist jetzt ausschließlich die Google.Inc. in USA zuständig. Hat sich schon mal einer gefragt, wohin die Milliarde Euro aus dem deutschen Wirtschaftskreislauf hingeht? Hat sich einer schon mal gefragt, weshalb Google USA europäische Schöpfungen für lau „abziehen“ dürfte? Das wird noch lustig, wenn ein doofer deutscher Künstler versuchen sollte aus der USA Geschäftsunterlagen vom baldigen Monopolisten erhalten zu wollen. Nach dem 2003er „Thumbnails“ Urteil hat Google auf Betreiben der „Einser“ Juristen (per Std. min.€ 1.000,–) erstmal das „deutsche Geschäftsmodell“ im Handelsregister gelöscht. Google weiss ganz genau, dass Google ständig Urheberrechte vorsätzlich verletzt. Hat Google nicht schon 2003 getönt, dass das Ende der Blldersuche gekommen ist? Frage: Ist Google gegen das „thumbnails“ Urteil bis zum BGH gegangen? Hat das HansOLG das LG-Hamburg Urteil von 2003 gegen Google.de bestätigt? (ach ja auch Zivilkammer 8). Wieso gab es kein Hauptsacheverfahren? Das Thumbnails Urteil war ein EV-Verfahren. Ich betreibe ein Hauptsacheverfahren wo alles auf den Prüfstand kam. Auch ich wollte eine Einstweilige Verfügung 2005. Ein fürsorglicher Richter empfahl mir: „Nehmen Sie besser den Antrag für die Einstweilige Verfügung gegen Google zurück, die EV könnten Sie in Delaware USA eh nicht zustellen!!“) Wer hatte vollmundig den Begriff “ digitales Steinzeitalter“ genutzt? Ist es jemandem eigentlich mal aufgefallen, dass es in der Google Bildersuche unter „kleine Bilder“ (thumbnail = Daumennagel) keine PsykoMaN- Bilder gibt, aber unter „große Bilder“ ? In der Bildersuche hat Google jetzt Bilder in „Handypic“ Größe. Warum weigert sich Google Inc.USA selbst nach dem Urteil die PsykoMaN Bilder zu löschen? Wegen der üppigen Werbegelder? Bei 30% Zuwachs im Jahr verständlich? Yahoo, Fireball, Lycos, Freenet haben die PsykoMaN Bilder gelöscht. Korrektheit, Ehrlichkeit und Respekt gehören nicht zum Google Geschäftsmodell. Für Google USA sind Gesetze und Rechte Bullshit? Don`t be Evil? Be Evil ! Gut so, solange sprudeln unbegrenzt die Werbegelder. Zuerst schließen wir die Augen, dann sehen wir weiter. Ich gratuliere mir dann, wenn die Kreativen für Ihre Leistung honoriert werden und nicht dem Staat auf der Tasche liegen müssen. Ich danke den Richterinnen und Richtern der Zivilkammer 8, der Kammer für Urheberrecht. Hamburger Politiker kann Google einkaufen. Hamburger Richter und Richterinnen nicht. Gut so. Adel verpflichtet.

  • @Thomas Horn
    Ich kann Ihre Aufregung im Grunde nachvollziehen! Aber nur, wenn jemand missbräuchlich die Bilder von Ihrer Seite zu von mir aus gewerblichen Zwecken verwendet und auf seine Seite kopiert. Google verlinkt lediglich auf den Urheber und eignet sich das Bild nicht selbst an! Zudem wird der Urheber klar kenntlich gemacht.
    Wenn Sie sich schon auf Urteile berufen, warum dann nicht auf das BGH-Urteil von 2003 gegen Paperball?
    Ein für mich wichtiger Entscheidungsgrund in dem Urteil:
    Paperball erleichtert – wie dargelegt – nur den Zugriff auf Artikel, die der Öffentlichkeit bereits ohnehin zugänglich sind. Mit ihrem Suchdienst, der eine Vielzahl von Internetauftritten auswertet, bieten die Beklagten eine eigene Leistung an. Diese wäre ihnen zwar nicht möglich, wenn nicht Unternehmen wie die Klägerin ihre Informationsangebote im Internet öffentlich zugänglich machen würden, die Beklagten bieten aber der Allgemeinheit einen erheblichen zusätzlichen Nutzen durch die gemeinsame Erschließung dieser Informationsquellen. Die Herkunft der nachgewiesenen Artikel wird nicht verschleiert.

    Warum handeln Sie vorsätzlich, indem Sie nicht die nötigen Schutzmaßnahmen ergreifen, damit Ihre WebSite mit den Bildern nicht ausgelesen werden kann? Auch hierzu sagt das BGH-Urteil etwas:

    „Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. “

    Ihre Auffassung ist aus meiner Sicht wirklich Steinzeitlich! Was machen Sie mit Diensten, wie Friendfeed, wo man per Klick ein Bild aus Ihrer WebSite ausschneiden und Freunden auf Friendfeed mit Kommentar veröffentlichen kann? Was ist mit der visuellen Suchmaschine searchme.com, die Screenshots Ihrer WebSite anfertigt usw.? Wollen Sie all diese Dienste verklagen, damit diese Ihren Dienst einstellen? Es geht ja hierbei letztendlich nicht um Ihre Bilder, sondern um einen Dienst, der entweder rechtswidrig ist oder nicht und somit für die Nutzer nicht mehr zur Verfügung stünde.
    Wollen Sie Wikipedia verklagen, wenn dort irgendein User einen Artikel über PsykoMaN schreibt? Sollen etwa nur die Urheber Artikel schreiben dürfen – Eine schöne Selbstbeweihräucherungsplattform wäre das dann…

    Eine Aussage von Ihnen verwirrt mich doch sehr! Sie schreiben: „Noch nie habe ich eins meiner PsykoMaN Bilder auf meine Internetseite gestellt oder stellen lassen oder jemanden dazu authorisiert.“
    Wie kommt dann Google an die Bilder, wenn es sie gar nicht im Netz gibt?

  • Zudem gab es schon einmal ein Urteil, wo das LG Erfurt (Az.: 3 O 1108/05, Urteil vom 15.03.2007) entschied, dass die Google-Bildersuche nicht gegen das Urheberrecht verstößt:
    http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/450.html

    In einem aktuellen Fall hatte das LG Erfurt (Az.: 3 O 1108/05, Urteil vom 15.03.2007) zu entscheiden, ob die Anzeige von Bildern in Form von Thumbnails im Ergebnis der Google-Bildersuche einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt. Klägerin ist eine bildende Künstlerin die auf ihrer Webseite Bilder ihrer Werke der Öffentlichkeit präsentiert. Dabei waren auf der Homepage an mehreren Stellen Hinweise auf ihren urheberrechtlichen Schutz angebracht. Sie klagte nun gegen den Suchmaschinen-Betreiber Google auf Unterlassung der Darstellung ihrer Werke in den Suchergebnissen.

    Das LG Erfurt wies die Klage jedoch ab. Das Gericht stellte zwar fest, dass durch die Darstellung der Bilder als Thumbnails grundsätzlich in ihre Rechte eingegriffen werde, jedoch sei diese Nutzung nicht widerrechtlich da die Klägerin in die Verletzung konkludent eingewilligt habe. Sie hätte durch die Verwendung so genannter „robots.txt“-Dateien im Quellcode ihrer Webseite verhindern können, das ihre Inhalte von Suchmaschinen gefunden werden. Dies habe sie unterlassen. Zudem habe sie die Bilder kostenfrei ins Internet gestellt. Auch die Vermerke auf der Homepage hinsichtlich ihres Urheberrechts ändern daran nichts.

    Das Gericht betonte zudem, dass ein Auffinden der photographierten Werke durch die Google-Bildersuche für Interessierte erleichtert werde und die finanzielle Verwertung dadurch gefördert werde. Das LG führte dazu aus: „Der Urheber hat kein nennenswertes Interesse, die Nutzung von „thumbnails“ für eine Suche auf Vorschau auf frei zugängliche Bilder zu untersagen. Wenn er so viele Zugriffe wie möglich erzielen und die Aufmerksamkeit für seine Seite erhöhen möchte, muss er als Anbieter der Webseite mit Handlungen zum Zwecke des Zugriffs stillschweigend einverstanden sein. Ist er das nicht, kann er insbesondere den Zugriff durch die Suchmaschine der Beklagten zu 2) durch entsprechende Befehle im Quellcode leicht verhindern.“

    Fazit:
    Das LG Erfurt hat in seiner Entscheidung grundsätzlich erklärt, dass eine mögliche Zahlung von Lizenzgebühren durch Google aufgrund der unzähligen im Internet verfügbaren Bilder unrealistisch ist. Entgegen früherer Gerichtsentscheidungen (so das LG Hamburg, Az.: 308 O 449/03, Urteil vom 05.09.2003) wird in diesem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in der Veröffentlichung von Photos geschützter Werke als Ergebnisse der Google-Bildersuche keine Verletzung des Urheberrechts zu sehen ist.

    @Thomas Horn: Noch Fragen?!

  • @Thomas Horn: Okay, jetzt verstehe ich Ihr Problem – nachdem ich auf einem anderen Blog in Ihrem Kommentar gelesen hatte, dass die WebSite hipohopdeluxe.4t.com illegal die Bilder verwendet hat und diese in der Google-Bildersuche auftauchen… Ich gehe davon aus, dass die dort mittlerweile rausgenommen wurden… Dann müssten diese bei der nächsten Indizierung durch Google sowieso rausfliegen, da Google ja die technischen Voraussetzungen schaffen muss, Inhalte, die der Nutzer aus dem Internet entfernt, nicht mehr anzuzeigen (hier sehe ich eher ein Problem mit der „Cache“-Funktion bei der Google-Suche. Allerdings müsste der Link des Thumbnails doch jetzt schon ins Leere laufen, wodurch das Problem doch behoben ist…

    Problematischer ist aber doch eher: http://www.archive.org/web/web.php

    Dennoch ist damit nicht geklärt, ob Dienste, wie bspw. Friendfeed, Searchme.com oder Wikipedia illegal sind. Nach Ihrer Rechtsauffassung müsste dies in Ihren Augen ja so sein…

  • Hallo Hagen
    Leider bringst Du immer noch einiges durcheinander. Äpfel soll man nicht mit Birnen vergleichen. Das LG Erfurt Urteil ist durch das OLG Jena inhaltlich kassiert worden. Das OLG Jena hat geurteilt, dass Google gegen das Urheberrecht verstößt. Die Künstlerin hat letztlich nicht Recht bekommen, weil Sie die Bilder selber eingestellt haben soll und somit die Bildersuchmaschinen „angelockt“ haben soll. Das Verfahren liegt jetzt beim BGH. Die Künstlerin ist in Revision gegangen. Mein Fall liegt etwas anders, denn ich habe keine Suchmaschinen angelockt, denn ich habe meine Bilder nie eingestellt oder einstellen lassen. Das was in den Bildersuchen an PsykoMaN Bildern aufrufbar ist, ist „gestohlen“. Google wurde das mitgeteilt. Google löscht die Bilder trotzdem nicht. Die Google Konkurrenten haben die PsykoMaN Bilder rausgenommen. Dadurch das Google Urheberrechte verletzt, schafft sich Google einen immensen Wettbewerbsvorteil und verdrängt kleinere Bildersuchmaschinenbetreiber. z.B.yoodo.eu, fireball.de, freenet.de, Yahoo, etc. Google macht Geschäfte mit den „geklauten“ Bildern. Google gibt die Bilder z.B. an die TelekomAG (t-online.de) weiter. Der Springer Verlag hält Beteiligungen an der TelekomAG. Warum löscht Google die Bilder nicht?

  • Ich verstehe nicht, dass Du hier immer auf Google rumhackst – was Du erreichen willst ist eine Grundstzurteil und dies würde dann auch für andere Suchmaschinen gelten und damit argumentierst Du auch gegen die kleinen und neuen Dienste. Du äußerst Dich zudem in keinster Weise gegen dei anderen „Bilderklauer“ Wikipedia, Searchme.com oder Friendfeed?! Glaubst Du, dass ein Urteil nur gegen Google gerichtet wäre und alle anderen weiterhin ihren Dienst aufrecht erhalten dürfen? Wenn Du Google dazu juristisch zwingen wirst, die Bilder zu entfernen, dann wird hier ein generelles Urteil gefällt werden.

    Zudem verstehe ich nicht, dass Du mit keinem Wort das BGH-Urteil gegen Paperball anzweifelst, obwohl es doch dabei um faktisch das gleiche geht – nur ging es bei Paperball um ganze Textpassagen und hier um eine verkleinerte Darstellung des Bildes. Da beides grundsätzlich dem selben Urheberrecht unterliegt, dürfte hier kein Unterschied bei der Entscheidung gemacht werden dürfen. Zudem war die BGH-Entscheidung final.

    Im Urteil, welches Dir sicher geläufig ist wurde u.a. wie folgt begründet:

    „Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es ist seine Entscheidung, ob er das Werk trotz der Möglichkeit, daß nach Abruf auch rechtswidrige Nutzungen vorgenommen werden, weiter zum Abruf bereithält. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird (vgl. dazu auch Stadler, Haftung für Informationen im Internet, 2002, S. 172 ff.; Ernst, NJW-CoR 1997, 224; Plaß, WRP 2001, 195, 202). Die Gefahr rechtswidriger Nutzungen eines vom Berechtigten selbst im Internet öffentlich bereitgehaltenen Werkes wird durch Hyperlinks Dritter nicht qualitativ verändert, sondern nur insofern erhöht, als dadurch einer größeren Zahl von Nutzern der Zugang zum Werk eröffnet wird. Auch ohne Hyperlink kann ein Nutzer unmittelbar auf eine im Internet öffentlich zugängliche Datei zugreifen, wenn ihm deren URL (Uniform Resource Locator), die Bezeichnung ihres Fundorts im World Wide Web, genannt wird. Ein Hyperlink verbindet mit einem solchen Hinweis auf die Datei, zu der die Verknüpfung gesetzt wird, lediglich eine technische Erleichterung für ihren Abruf. Er ersetzt die sonst vorzunehmende Eingabe der URL im Adreßfeld des Webbrowsers und das Betätigen der Eingabetaste. Abs. 37
    Bei dieser Sachlage kommt es nicht darauf an, inwieweit sich Nutzer hinsichtlich der Vervielfältigung abgerufener Werke auf die Privilegierung von Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch berufen können (§ 53 UrhG). Ebenso kann offenbleiben, ob ein Berechtigter, der ein Werk im Rahmen seines Internetauftritts allgemein zugänglich gemacht hat, stillschweigend sein Einverständnis mit Vervielfältigungen erklärt, die mit dem Abruf des Werkes notwendig verbunden sind (vgl. zu dieser Frage Leistner in Bettinger/Leistner, Werbung und Vertrieb im Internet, 2003, S. 109 ff. m.w.N.).“

    Dadurch, dass ein Dritter Deine Bilder rechtswidrig veröffentlicht hat, kann Google nichts – dafür bist Du selbst verantwortlich und hast dafür Sorge zu tragen, dass dieser diese Bilder entfernt, wodurch sie dann auch durch Google nicht mehr zugänglich wären.

    Mir ist ehrlich gesagt Google egal, mir geht es um den Nutzer, dem das Auffinden von im Internet zugänglichem Content erschwert werden würde.
    Zudem dürftest Du sicher dankbar sein, da durch die Google-Bildersuche doch erst WebSites ausfindig gemacht werden können, die widerrechtlich gegen das Urheberrecht verstoßen!

  • Hallo Hagen
    Bist Du wirklich der Meinung, ich will ein Grundsatzurteil erreichen? Google will das und wird es auch bekommen, da bin ich mir sicher. Die Grundlagen „sauber“ mit dem Eigentum von Künstlern umzugehen sind im UrhG geregelt. Weltweit sind die meisten Staaten (auch China) dem Urheberrechtsabkommen beigetreten. Das Urheberrecht gewährt dem Urheber eines Werkes ein ausschließliches Recht an dem von ihm geschaffenen Werk. Vorraussetzung für den Erwerb eines Urheberrechts ist natürlich das Erreichen einer Schöpfungshöhe. Urheberrecht haben – Komponisten an ihren Kompositionen, – Textdichter an ihren Textdichtungen, – Bildende Künstler an ihren Kunstwerken etc.. Das Urheberrecht ist damit für jeden von grundlegender Bedeutung, der kreativ schaffend auf künstlerischem Gebiet tätig ist. Das betrifft Industriedesigner ebenso, wie auch Fotografen/in, Autoren, Komponisten, Dichter, Filmemacher und auch z.B. Computerprogrammierer/in. Auch Google Inc.USA hat sich an bestehende Gesetze zu halten, sollte man meinen. Tut Google aber nicht. Google nimmt die PsykoMaN Bilder nicht aus seiner Bildersuche raus, legt es also gezielt auf eine höchstrichterliche Entscheidung an. Nicht ich. Das Paperball BGH-Urteil, dass Du anführst, ist von den Google Anwälten auch in die Rechtfertigungslinie vor Gericht eingebracht worden. Auch das Zitatrecht, das Werberecht und was nicht alles noch. 5 Gerichtstermine gab es. Alles kam aufs Trapez. Das Paperball-Urteil trifft nicht den Kern für meine Sache, denn ich habe wie gesagt PsykoMaN Bilder nie selber im Internet eingestellt und habe auch niemals irgendwen dazu authorisiert. Das ist den Google Leuten hinlänlglich bekannt. Meine Vermutung bei Google ist deshalb eine andere. Solange es geht wird Google die PsykoMaN Bilder nicht rausnehmen, denn so wie Google arbeitet erhöht das die Marktstellung von Google gerade gegenüber Konkurenten. Die Machtposition wird ausgebaut. Kleinere innovative Bildersuchmaschinen werden geschluckt. Die Einnahmen von Google steigen. Mit t-online, aol, crawler, orange, tiscali, u.v.m. hat Google „Partnerverträge“ und Google verdient mit der Weitergabe des Contents prächtig. Es erging ja auch nicht nur ein Urteil Geschäftsnr. 308 O 42/08 gegen Google Inc.USA, sondern auch gegen TelekomAG (t-online) – 308 O 115/06, Hansenet (aol.de) – 308 O 404/06, und FreenetAG – 308 O 113/06. Der Urteilsitenor war immer der gleiche. So wie es zur Zeit gehandhabt wird ist das „Bildersuche-Geschäftsmodell“ rechtswidrig. Freenet die mit Cobion zusammenarbeiten hat im Gegensatz zu Google unter dem Schlagwort „psykoman“ die Bilder rausgenommen. Bertelsmann mit lycos.de und fireball.de die mit Picsearch zusammenarbeiten ebenso. Selbst wenn Google Inc.USA beim HansOLG und anschließend beim BGH verlieren sollte, wird das Google USA „langweilen“, denn in den zukünftigen 4-5 Jahren bis zum BGH Urteil wird Google das Geschäftsfeld Internet-Bildersuchmaschine beherrschen ( oder soll ich sagen „Suchtmaschine“ „Gelddruckmaschine“ ?), noch vieles sich einverleiben und wenn Google das Monopol hat, werden auch die Nutzer zur Kasse gebeten. Auch Dein Bankkonto war früher kostenfrei. Hätte ich als Deutscher, mein Recht nicht hier einklagen sollen? Vielleicht in China, Russland oder Thailand ? In Deutschland schützt uns Künstler auch immer noch das Grundgesetz (§5 GG). die Multimediafirmen Free.fr und ifrance.com in Frankreich, die von dem „Adrimad – PsykoMad“ einem PsykoMaN-Fan (der übt noch), meine Bilder verbreiten, haben auf meine Aufforderung zu löschen auch nicht reagiert. Kannst Du mir denn sagen wer z.B. die Seiten psykomad.ifrance.com und/oder hiphopdeluxe.4t.com betreibt? Andererseits würde ich mir drei Mal überlegen die „Kleinen“ die nichts gewerbsmäßig machen rauszuklagen. Da ist es meiner Meinung nach besser die Wurzel des Übels „zu packen“, denn Google Inc., Telekom + Aol u.a. handeln gezielt und bewußt rechtswidrig. Außerdem kannst Du mir sagen wie das Geld für Anwälte und Gerichte von mir aufgebracht werden soll? Pro Prozess durch die Instanzen bin ich mit mind. € 20.000,00 dabei. Wie gut, dass es wenigstens in Deutschland noch Prozesskostenhilfe gibt. Allerdings glaube bitte nicht, dass mich die Prozesskostenhilfe wenn ich verliere von den Zahlungen befreit. Wenn ich verliere, wovon ich aber nicht ausgehe, kann ich mich „einbuddeln“. Mir stinkt total, mit welcher Arroganz und Gezieltheit „die Geldmacht“ die Rechte „der Kleinen“ mit Füßen treten. Wieviele wurden denn schon wegen Internetnutzung kaputt geklagt? Die meisten haben doch gar nicht das Geld um Ihre Rechte durchsetzen zu können. Ahnungslose werden verführt, denken was bei Google zu finden ist ist frei zugänglich und unbegrenzt nutzbar. Tappen in die Falle und lamentieren dann über Urteile von Gerichten. Sollten auch mal die Anwälte fragen, warum diese Sie „falsch“ beraten und in die Kostenfalle treiben. Mal sehen, ob ein Bildersuchmaschinenbetreiber bereit ist, korrekt und ehrlich zu arbeiten. Vielleicht Bertelsmann oder gar Springer? Ich glaube eher, dass die Nutzer von „sauber“ arbeitenden Suchmaschinenbetreibern Vorteile hätten. Die Nutzer müßten keine Angst haben von Anwälten belästigt zu werden. Wie gesagt Google weiss genau, dass meine Bilder „abgelinkt“ wurden. Schert sich aber den Teufel (Don`t be Evil ?) darum mein berechtigtes Anliegen die Bilder zu löschen zu realisieren. Wenn es mir darum ginge gezielt WebSites ausfindig machen zu wollen, die finde ich locker im Web. Die Bildersuche lockt aber Fabrikanten in China Thailand oder sonstwo erst an, die meine Bilder aus der Bildersuchmaschine „frei Haus“ geliefert bekommen und sich „selbstbedienen“. Diese „Drecksprodukte“, versehen mit meinen Comicfiguren,die obendrein ethisch unsauber und ausbeuterisch hergestellt werden kannst auch Du z.B. in Spanien, Italien, England und Deutschland kaufen. Um nicht mit dem Dreck in Verbindung gebracht zu werden, habe ich seit 2004 kein einziges Lizenprodukt von PsykoMaN mehr im deutschen Markt. Originale mit einer PsykoMan Comicfigur gibt es also seit 2004 nicht mehr. Bis 2001 habe ich über 200.000 Poster und über 300.000 T-Shirts über stinknormale Einzelhandelsgeschäfte verkauft. Hergestellt in Deutschland (Schwenningen +Bocholt). Das ist seit Google + Co. Geschichte.

  • Danke für die sehr ausführliche Antwort!
    Dein Fall hat – nachdem ich es auch durch Deinen Post auf dem anderen Blog verstanden habe – für mich tatsächlich eine Sonderstellung, da Du die Bilder nicht selbst in’s Netz gestellt hast. Aber von welcher WebSite liest Google die Bilder aus und wohin verlinkt Google? Die Quelle wird ja zudem immer bei Google ganz klar angezeigt (ähnlich der Fussnoten in wissenschaftlichen Arbeiten, die auch nicht gegen das Urheberrecht verstoßen).

    Ich sehe hier eindeutig die Urheberrechtsverletzung bei der WebSite, wo Google die Bilder her bekommt und nicht bei Google, da Google hier ja nur referenziert auf eine Urheberrechtsverletzung, die ja auch ohne die Google-Bildersuche weiter zugänglich wäre.

    Mich würde aber dennoch zudem Deine Meinung interessieren, wie Du reagieren würdest, wenn jemand einen Wikipedia-Artikel über PsykoMaN schreiben und ein Bild veröffentlichen würde…

  • Bei Flickr gibt es übrigens auch noch Bilder, nur ein Hinweis und ohne ein neues Fass aufmachen zu wollen und Flickr verbieten zu lassen 😉

  • Hallo Hagen
    Google Inc. wurde alles vorgelegt. Eidesstattliche Versicherungen der Künstler (wir sind zu zweit), Nutzungsverträge usw. Google hat somit alle relevante Informationen von den Eigentümern und weiss, dass die Inhalte der Internetseiten, die PsykoMaN Bilder verwenden widerrechtlich vereinnahmt wurden. Deshalb muss Google wie auch die anderen Bilder-Suchmaschinenbetreiber die Bilder aus der Vorschau rausnehmen. Tun die Verantwortlichen von Google Inc.USA aber bewußt nicht. Es gibt Bildersuchen z.B.orange.co.uk oder snap.com die eine „Maske“ vor den Bildern einbauen. Der einfache Download ist damit schon mal nicht möglich. Auch direkte Ausdrucke sind nicht möglich. Wie ich bei Al-Bundy Bildern z.B. feststellen konnte ist es zwar möglich das Al-Bundy Bild runterzuladen, wenn ich es öffne erscheint aber das Al-Bundy Bild nicht sondern nur „Buchstaben und Zahlensalat“. Das zeigt mir doch, dass es technisches Werkzeug gibt um „sauber“ zu arbeiten. Was Flickr angeht, kenne ich nur meine „Pudel“ Marke. Das sind Schnappschüsse, die privat und nicht gewerblich genuzt werden. Ist es bei PsykoMaN Bildern da genauso? Was Wikipedia anbelangt muß man auch differenzieren. Sofern PsykoMaN Dateien aus rechtwidrig angeeignetem Content stammen, würde ich das Wikipedia mitteilen. Wenn es z.B. ein abfotografiertes Postermotiv ist habe ich kein Problem. Wiki könnte auch verlangen, dass bei „Bildernutzung“ eine „Maske“ vorinstalliert wird, die das downloaden eines eingestellten Bildes verhindert. Damit würde Wiki seiner Fürsorgepflicht nachkommen Unwissende oder technisch nicht so versierte zu schützen. Oder irre ich da? Was die technische Seite anbelangt, gibt es sicherlich Fachleute, die Lösungen parat hätten.

  • Thomas Horn schrieb:

    „Bis 2001 habe ich über 200.000 Poster und über 300.000 T-Shirts über stinknormale Einzelhandelsgeschäfte verkauft. Hergestellt in Deutschland (Schwenningen +Bocholt). Das ist seit Google + Co. Geschichte.“

    Ähm und was hat Google mit den Druckvorlagen zu tun? Aus den Thumbnails sind wohl schwerlich Poster und T-Shirts zu erstellen. Inwieweit schaden die Thumbnails Ihren Geschäft?

    Wenn psykoman.ifrance.com unerlaubt Poster verkauft, müsste doch eigentlich auch die normale Google Websuche abgemahnt werden, denn diese listet ifrance unter den Keys „Psykoman Poster“ an zweiter Stelle.

  • @Thomas Horn:
    Da google ja nicht erkennen kann, was auf Bildern zu sehen ist, frage ich mich, ob Du jedesmal, wenn eine WebSite gegen Dein Urheberrecht verstößt und Psykoman-Bilder benutzt, Du Google verklagen möchtest, diese zu löschen…
    Die Bilder sind dann ja noch immer nicht aus dem Netz und dann in voller Größe weiter abrufbar, wenn man den Link hat… Ich frage mich, warum Du gegen Google und nicht die WebSites, die gegen Dein Urheberrecht verstoßen vorgehst…
    Wie soll das denn funktionieren? Google kann doch nicht jeden Tag kontrollieren, ob eine WebSite gegen Dein Urheberrecht verstößt, damit sie diese aus ihrem Index manuell entfernen können… Schliesslich können ja bei der Suche nach Psykoman auch andere Bilder ausgeliefert werden, ohne dem geschützen Motiv…

  • @ Hagen
    Google braucht nur die PsykoMaN Bilder aus der Bildersuche zu nehmen. Weigert sich aber seit 2005 penetrant. Warum wohl? Im übrigen handelt es sich nicht mehr um „thumbnails“. In der erweiterten Bilder Suche unter dem Suchbegriff „kleine Bilder“ also thumbnails sind keine PsykoMaN Bilder gelistet. Aber sehr wohl unter dem Suchbegriff „mittlere Bilder“ und „große Bilder“. Mittlere Bilder und große Bilder werden im Merchandising Bereich z.B. für Handypics, Schlüsselanhänger und Buttons verwendet. Im übrigen bearbeitet Google die Bilder. Die Bilder zieht Google auf seine Server, dann werden diese verkleinert.
    Darüber hinaus leitet Google durch Links zu den „großen PsykoMaN Bildern“
    weiter. Weltweit kann sich jeder kostenlos bedienen und die Bilder als JPG oder Tiff runterladen. Ausdrucke in Din A4 sind kein Problem. Wozu kaufen oder lange suchen, wenn ich über Google + Co. PsykoMaN für lau bekomme.

  • @Thomas Horn
    Was hast Du dann gewonnen? Dann sind die Bilder bei Google draußen – okay, aber dort liegen ja die Bilder nicht die von Dir angesprochenen „großen PsykoMaN Bilder“. Du glaubst doch nicht wirklich, dass Du dadurch mehr Poster etc. verkaufst?! Es ergeben sich doch daraus gleich mind. zwei Szenarien: Entweder „PsykoMaN“ wird aufgrund Habgier uncool und keiner will sie haben oder, was für mich ziemlich wahrscheinlich ist, entstehen PsykoMaN-Gruppen auf Facebook, SchülerVZ usw. und dort und über gefakte Twitter-Accounts usw. werden fleißig Links zu WebSites mit den hochauflösenden PsykoMaN Bildern ausgetauscht…

    Aufgrund des erschwerten Zugangs zu den PsykoMaN Bildern wird genau dies die User erst recht anheizen und anspornen, möglichst viele WebSites mit Bildern aufzuspüren (wahrscheinlich werden es dann sogar mehr sein, als Google findet – Du erinnerst Dich an die „no-follow“-Beiträge hier, wodurch WebSites zwar für Suchmaschinen aber nicht für User abgeschottet werden…) und sich zu einem richtigen Sport entwickeln… Damit hast Du dann genau das Gegenteil von dem erreicht, was Du wolltest…

  • #39 Hagen
    Kann man nicht einfach akzeptieren: Thomas Horn möchte nicht, das seine Psykoman-Bilder von Google verbreitet werden.

    Welches Recht hat jemand etwas zu verbreiten, was mir gehört, und was ich nicht verbreitet haben möchte.

    Alles andere ist real kommunistische Damagogie: Wir die Kommunisten wissen es besser als Ihr selbst, was Euer Glück und was gut für Euch ist.

  • Ich gebe Dir vollkommen Recht, dass niemand illegal etwas verbreiten sollte. Google verbreitet hier jedoch aus meiner Sich nicht, sondern es sind diejenigen, die die Bilder illegal ins Netz gestellt haben. Google bietet nicht einmal den Zugang zu den Bildern, sondern dies macht der Browser, über den man die URL zu den illegalen Bildern auch eingeben kann!

    Google und auch die anderen Bildersuchdienste sind hier aus meiner Sicht vollkommen willkürlich beschuldigt worden. Müsste man in dieser Denke nicht viel eher die Browserhersteller verklagen, die den Zugang zu illegalem Bildmaterial erlauben, dieses zudem anzeigen und sogar Funktionen zur Verfügung stellen, um diese Bilder herunterzuladen? Diese Funktion richtet sich doch nur an die Leute, die nicht das Eigentumsrecht am Bild haben, um damit etwas tun zu können, was derjenige, dem die Bilder gehören (und diese ja daher nicht herunter laden muss) gerade nicht mit den Bildern gewollt hat. Und auch diese Anklage der Browserhersteller wäre genau so willkürlich, denn letztenendes könnte man auch die ISPs verklagen, über deren Leitung illegales Bildmaterial letztenendes durch läuft – demnach würden die ISPs die Bilder verbreiten usw.

    Aber es ist schon besser zur Erhöung der Bekanntheit Google zu verklagen. Klar wird das von jeder Medienanstalt und jedem Blogger gerne aufgenommen – vorher kannte niemand PsykoMaN – jetzt jeder – ein geschickter Schachzug von Herrn Horn…

  • #41 Hagen:
    Ein Browser ist wie ein Fotoapparat. Mit einem Fotoapparat wird das fotografiert,was außerhalb vorhanden ist.

    Google produziert die Ergebnisse, ein Browser macht diese sichtbar. Das möchte auch Google. Ohne Browser kein Google.
    Es ist wie mit dem Diebesgut. Ohne Verkäufer kein Diebesgut.

    Der Unterschied zwischen dem Verkäufer von Diebesgut zu einem Browser besteht darin, dass ein Browser nicht erkennen kann, was geklaut ist. Ein Verkäufer kann das eher. Trotzem bleibt der Dieb, welcher das Diebesgut verkaufen möchte, der Rechtsbrecher. Das ist Google. Google bietet Diebesgut an und verdient dabei und damit sein Geld.

    Das befreit natürlich nicht die Diebe von ihrer Verantwortung, aber ohne Verkäufer hätten diese wesentlich weniger Interesse zu klauen.

    Google hat sein Diebesgut auch als ISP. Behauptet allerdings, dass in Deutrschland keine Google-Computer stehen.

    Google umgeht damit die Gesetze so wie die Wirtschaftskriminellen mit den Offshore-Firmen und der Geldwäsche, was sehr schwer juristisch nachweisbar ist.

  • Kein guter Vergleich, da das „Diebesgut“ auch ohne Google zugänglich bleibt – nicht aber ohne Browser oder Internet-Zugang… Entweder direkt über die URL-Eingabe oder bspw. delicious usw. oder darf man sich zukünftig keine Bookmarks auf Seiten mit „geklauten“ Bildern setzen und diese dann z.B. mit „PsykoMaN“ und „Pictures“ taggen? Damit wären dann auch Social-Search-Dienste illegal… Solange Herr Horn es zulässt, dass Dritte seine Bilder illegal ins Netz stellen, hilft es nicht, Google zu verklagen, da die Bilder ganz einfach auch über andere Wege zugänglich bleiben – und sei es durch ganz einfachen URL-Aufruf!

  • Bei der ganzen Geschichte gibt es fünf Dinge, die ich nicht verstehe:

    Erstens, der Psykoman Kiffer ist die Zeichnung / das Werk von Csaba Bendeguz. Oder? Wer macht also mit wessen Bild Geschäfte?
    Zweitens, die Bildmarke ist auf Thomas Horn eingetragen. Er nennt sich hier immer „Künstler“. Haben Sie einen neuen Namen angenommen Herr Bendeguz, oder Herr Horn, haben sie eine gespaltene Persönlichkeit / nur einen Künstlernamen? Online ist psykoman.de dann noch auf Petra Kölln angemeldet. Es werden schon drei Personen.
    Drittens, es gab http://www.psykoman.de als Online Shop, wo es das Motiv gab. Hier wird immer gesagt, Horn hätte sein Bild nicht selbst online gestellt. Das www hat ein Archiv. Da ist es immer noch zu finden. Warum wird im google Kontext immer gesagt, Sie Herr Horn hätten es nicht online gestellt?
    Sehr, sehr komisch. Auch ein von Ihnen beuftragter Mensch arbeitet nur für Sie.
    Viertens: Horn kommentiert überall wo Schälike angesprochen wird, Schälike überall wo Horn auftaucht. Hat das eine Bedeutung?
    Fünftens: Niemals glaube ich dass 300000 t-Shirts mit einem Kiffer irgendwo gefertigt, von wegen verkauft wurden. Wenn man das schon hier öffentlich macht Herr Horn, zeigen Sie uns doch allen den Nachweis.

    Die Bildersuche von Google kann jeder Künstler oder Händler doch für oder gegen sich verwenden. Man kann ja steuern, was gefunden werden soll. Man kann aber selbst Google reinlegen.

  • Reinhiolf #44 Hier wird immer gesagt, Horn hätte sein Bild nicht selbst online gestellt. Das www hat ein Archiv. Da ist es immer noch zu finden.

    Ich habe in http://www.archive.org nachgeschaut, uind keine Psykoman-Motive unter http://www.psykoman.de gefunden.

    Was Schälike-Horn betrifft, so halte ich mich an die Tatsachen. Und diese sind im Fall Horn-Google aufschlussreich.

    Verbinden tut uns die gemeinsame jahrekange Geichtbeobachtung. Ansonsten gbt es auch ernsthafte Differenzen.

    Was die drei Personen betrifft, dan kann ich nur sagen Google klaut bei drei Personen und nicht nur bei einer. Ist das schwer zu verstehen?