RA Dr. Carsten Ulbricht befasst sich mit der Frage, ob man Mails von Dritten zB auf ein Blog stellen kann, einfach so, ungefragt:
Rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichungen von E-Mails im Internet
Message:
– Private Mails: Denkbar einfache Antwort = Njet!
– Geschäftliche Mails: Jein, wenn „ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit das Persönlichkeitsrecht des Absenders bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse überwiegt“.
Bei der ganzen Diskussion um eigentlich reine Selbstverständlichkeiten sollte vielleicht noch erwähnt werden, dass auch Gesprochenes nicht so einfach veröffentlicht werden darf.
Es gilt hier die Vertraulichkeit des Wortes, was im Strafgesetzbuch (§ 201) geregelt ist.
Warum ich das erwähne? Ab und an telefoniert man ja auch miteinander. Und bei manchen Leuten kann man nicht oft genug erwähnen „Ich will das aber nicht später in deinem Blog lesen“.
Robert, vielleicht solltest Du erwaehnen dass es um die _ungefragte_ Veroeffentlichung geht. Das ist ja schon ein ziemlich wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang.
steht doch oben;)
Fragst Du denn immer nach?
Habe nirgendswo sonst so viele Email-Auszuege gesehen wie bei dir.
Edit: Sehe gerade, dass Du mit Nachfragen „bisher gut gefahren“ bist.
doch, hin und wieder kommen Mails rein, wo ich daraus gernze zitieren würde. Bis dato rein geschäftliche Mails, private haben nix zu suchen, es sei denn, es wäre ein öffentliches Anliegen, woran ich mich aber nicht mehr erinnern kann, ob das auch mal aufs Blog kann (wahrscheinlich ist es).
Vor ein paar Tagen hab ich den Hinweis in einem Blog gelesen, dass der Blogger es sich vorbehält E-Mails an ihn in seinem Blog zu veröffentlichen. Wobei das rein rechtlich eigentlich keinen Unterschied machen müsste.
@6: und was ist wenn man diesen hinweis nicht sieht oder nicht gelesen hat? tolle wurst.
Wir stellen seit Jahren Mails von Spammern in unserem Spam-Museum online. Aber denke, dass wird hier nicht gemeint sein?
klm
[…] http://www.basicthinking.de/blog) Schlagwörter: E-Mail, Kommunikation, Medien, […]
@Robert vielen Dank für den Hinweis auf meinen Blogbeitrag.
@6 siehe richtige Anmerkung in #7
Derjenige der die Mail veröffentlicht, hätte wohl Probleme eine rechtswirksame Zustimmung zur Veröffentlichung zu begründen.
[…] robert basic] « Oh nein! Hab ich mich jetzt strafbar […]
[…] kritisierte, dass ein anderer Blogger Emails unanonymisiert ins Netz stellte. Daraus entstand die Diskussion, wann man Emails veröffentlichen darf. Dazu hat Carsten Ulbrich bei web2.0 & Recht einen sehr guten Artikel verfasst, dessen Ideen […]
hi
hab mal eine mail bekommen wo unten so ein text stand das ich den inhalt der mail für mich behalten soll und die mail nicht veröffendlichen darf (hoffe ich hab mich jetzt nicht strafbar gemacht). nun suche ich einen solchen text hab die mail aber nicht mehr kann mir da einer helfen?
[…] kritisierte, dass ein anderer Blogger Emails unanonymisiert ins Netz stellte. Daraus entstand die Diskussion, wann man Emails veröffentlichen darf. Dazu hat Carsten Ulbricht bei web2.0 & Recht einen sehr guten Artikel verfasst, dessen Ideen […]