pickt der anderen kein Auge aus oder so ähnlich. Das stimmt so nicht ganz immer, zwei Lawblogger liegen im Clinch, da der eine die Wortmarke „Law Blog“ für sich beim Markenamt in Anspruch genommen hat und der andere dieses Unwort im Blog als Bestandteil des Blog-Titels genutzt hat (Rechtsanwälte schreiben drauf, betrieben wirds von einem Non-RA). Hab mich schon vor zwei oder drei Jahren über diesen Unsinn genug aufgeregt, wie ein bekannter Blogger das Markenrecht genauso wie popelige 08/15 Unternehmen auch vergewaltigt, indem Allerweltsbegriffe geschützt werden („law blog“ bzw. „blawg“ ist ein etablierter Gattungsbegriff imho). Aber letztlich ist es die Schuld des Markenamtes, so ein Schindluder zuzulassen. Und es wird wohl auch weiterhin Unsinn damit getrieben, sobald neue Techniken aufkommen und damit neue Begrifflichkeiten einhergehen. Wie, hat noch keiner Wikinomics, Social Networking, RSS u.Ä. geschützt? Dann aber auf, auf. Ach, sollen sie sich also die Augen auspicken, mir nur Recht.