Update: Siehe Klärung
sodele, mir liegt nun da Schreiben der Kanzlei vor, die ihre Mandantin vertritt, deren Rechte wegen Screenshots aus Google Earth verletzt wurden (nicht Google, sondern Unternehmen, die Kartenmaterial an Google lizenzieren). Wer die Vorgeschichte nicht kennt: Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3. Soweit klar? Klar ist, dass es unklar ist, wie und wann man Screens von Google Earth machen kann. Obwohl wir das nun zigfach besprochen haben. Das bitte mal gedanklich festhalten!!
Zum Schreiben, wo es auch um Google Maps gehen wird, was ebenso abmahnfähig ist, wenn man es auf seiner Seite embedded. Die wichtigstens Auszüge. Alle Bilder verlinken auf größere Screenshots, zwecks besserer Lesbarkeit. Gehen in einem eigenem Fenster auf.
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1. Google spricht undeutlich
Die Kanzlei betont, dass die Aussagen auf Google Earth unklar sind, wann man Screens auf seiner Seite einbinden kann:
Siehe dazu auch Punkt 4., wo man das explizit betont, dass die Lizenzbestimmungen bei Google Earth Mist sind.
2. Kommerzielle Seiten werden abgemahnt
Allerdings, es wird so oder so jede kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung abgemahnt. Sprich, es spielt keine Rolle, ob man die Copyright-Hinweise setzt oder nicht. Ob man Ahnung hat oder nicht. Ob die Erklärung auf Google Earth unscharf ist. Sobald die Seite als kommerziell zu werten ist, setzt sich der Abmahnpanzer in Gang:
3. Abmahnwelle rollt
Dass es eine Abmahnwelle gibt, gibt die Kanzlei offen zu. Sprich, es hat also schon viele getroffen und wirds auch weiterhin:
4. Obacht vor eingebetteten Google Maps Karten
Bei GMaps sieht es ähnlich aus, jegliche kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen:
Obwohl also Google dazu auffordert, Kartenmaterial aus GMaps auf seiner Seite einzubinden, dazu gar eine eigene Funktion anbietet, müssen kommerzielle Seite davon die Finger lassen!! Das wird angezweifelt. Siehe weiter:
Bedeutet dass nun, wie Willi fragt, dass Seiten wie Qype massivst abgemahnt werden können? Immerhin setzen die GMaps zentral ein. Oder zahlen die massiv an Lizenzgebühren?? Ulf dazu: In den „Google Maps – Allgemeine Geschäftsbedingungen“? wird die kommerzielle Nutzung über die Maps API ausdrücklich erlaubt: „Eine gewerbliche Verbreitung ist nicht zulässig, ausgenommen der Zugriff auf und die Anzeige von Kartendaten über die Google Maps API entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen für das API.“?. Das aber wiederum widerspricht imho den Aussagen der obigen Kanzlei. Auch Wigger meint, man dürfe Google Maps blanko nutzen. Meinen, wissen, wat nu?? Für Normalsterbliche: Screenshots sollen nicht erlaubt sein, embedded Maps aber schon, auch wenn das genutzte Kartenmaterial das Gleiche ist, an dem bestimmte Urheber Rechte besitzen.
Sprachlos bin… ach ja, die Beklagte hatte 2 Bilder aus Google Earth auf der Webseite platziert. Dafür setzt es pro Bild rund 600 Euro, also insgesamt 1.200 Euro plus Anwaltskosten. Um mal ein Gefühl für die Kosten zu vermitteln, wenn man sich auf Google verlässt und keinen Anwalt bei jedem Pups einschaltet.
So sehr ich Euch auch mag, liebe Googler, bewegt Euch mal bitte aus Eurem Bunker und sagt doch endlich mal klipp und klar, in welchen Fällen man was und wie darf. Und zwar so verständlich, dass es auch ein normalbegabter Webmaster versteht. Bin sicher, dass man diese Unsicherheit reparieren kann. So?
Update: Siehe Klärung