prima Artikel zur Kommentarhaftung aus aktuellen Anlass von Thomas Schwenke, Rechtsanwalt, Gründer von Advisign.de (Recht und Webdesign): Haftung für Blogkommentare
Man merkt schon anhand der zahlreichen Fälle, dass es hierbei keine absoluten Antworten gibt, ob man Kommentare vorher checken sollte, bevor man sie freischaltet oder aber nachher lesen sollte, um sie dann uU zu löschen oder zu editieren. Da ich nicht willens bin, mein Haupt vor paranoiden Unternehmen zu beugen („es könnte ja mal ein Kommentar erscheinen, der…“, am Boppes die Waldfee), bleibt die Kommentarhandhabung hier so wie sie ist. Mehr noch, die Legislative sollte anerkennen, dass Blogs und Foren höhere Schutzrechte verdienen (lol, riefs klein basic in der wüste korinthenkakahari, der ruf verwehte im winde). Und dann müssen auch die Richter nicht immer so rumeiern und Urteile fällen, die dazu tendieren, zu mehr Unsicherheit als Rechtssicherheit zu führen.
„Mehr noch, die Legislative sollte anerkennen, dass Blogs und Foren höhere Schutzrechte verdienen “
das mit den Grundrechten üben wir nochmal, da hat wohl jemand die wesentlichen Grundprinzipien unseres Staates nicht verstanden. Leben möchte jeder hier, aber alle finden es doch sooooooo ungerecht, teuer und überhaupt nur schlecht.
willkommen im Staats- und Grundrecht, richtig, wenn [!] wir dabei einen Tick weiterdenken als die Verfasser des Grundgesetzes anno 1949 denken konnten, was manche auch als Reaktion auf die Abwehr einer erneuten Diktatur verstehen. Versteht man das Netz als öffentlichen Raum, das Meinungen ungleich stärkeres Gewicht verleiht als am Stammtisch, kommt man nicht sonderlich weit mit dem jetzigen Apparat an Regeln. Wir können aber gerne auch zurück zu John Locke und Montesquieu. Um zu verstehen, dass Rechtsnormen anpassungsfähig sein müssen und das repräsentative Top-Down Prinzip der Regelung einer Gemeinschaft moderner Demokratien durch das Web und seinem Bottom-Up Ansatz in bestimmten Bereichen aufgeweicht werden könnte. Dem trägt auch der US-Kongress Rechnung, Bloggern uU den Schutz des Presserechts zu gewähren. Schon mal ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, aber die USA haben ein anderes Rechtsvertsändnis von Meinungsfreiheit und Individualität als deutsche Entscheidungsträger, was in den USA der Entwicklung des Webs sehr zu Gute kommt. Fällt nicht jedem leicht, bisserl weiter zu denken.
Leicht ist es schon, aber man muss den Gesamtzusammenhang sehen und nicht nur die eigenen Interessen.
Zu vorderst sollte man die USA aussen vor lassen, denn einschlägig ist deutsches Recht, außer man blogt in den USA. China würd ich gleich mal als Denkanstoss für den Grund der konkreten lokalen Betrachtung einwerfen.
Recht lebt von Abwägung. Jede der von dir angeführten Persönlichkeiten ist zwar unstreitig wesentlich für unser heutiges Staatsgefüge, jedoch irrelevant im Hinblick auf unser GG wie man schon an der mangelnden Zitierung der Herren durch das BVerfG leicht erkennen kann.
Die Artikel 1 – 19 GG sind essentiell, eine Einschränkung ist allein durch den dort geschriebenen Gesetzesvorbehalt oder eben durch die praktische Konkordanz mit anderen Grundrechten erlaubt. Diese wiederum werden selbst durch Schranken – Schranken eingegrenzt. Siehe auch Art.19 I-III GG, sowie die Verhätnismäßigkeit.
Der Vorwurf der Gesetzgeber würde sich nicht den modernen Gegebenheiten anpassen ist schlichtweg falsch. Tatsächlich justiert er sich in zahlreichen Entscheidungen immer wieder neu. Siehe Berufsfreiheit, das Versammlungsgesetz und eben auch gerade die Pressefreiheit.
Und das ist der Punkt, es geht um Abwägung des Eingriffs und der Interessen. Jedem wird ein sehr umfangreiches Recht auf freie Meinungsäußerung gewährt, im übrigen anders als in den USA, wie so mancher irrtümlich glauben mag.
Jedoch ist Meinungsäußerung nur dann schrankenlos gewährt, wenn sie andere nicht ebenfalls in Ihren Grundrechten einschränkt.
Und da sind wir schon bei deinem Ruf nach Aufweichung. Sicherlich tut so manche Meinung niemandem wirklich weh, aber so manche Dinge wie die „Auschwitzlüge“ freuen sich auf das Scheunentor, dass damit geöffnet wird. Das Problem ist nur, wir werden es nie wieder schließen können.
Daneben ist es unverständlich warum Blogger stärkeren Grundrechtsschutz genießen sollen als so manches Presseerzeugnis. Ich bitte hierbei doch weiter als an die eigenen Interessen zu denken und sich die praktische Handhabung von Kommentaren bei sueddeutsche.de usw anzuschauen. Es erfolgt dort eine Moderation, wie ja hier auch. Das Thema auf das du verweist geht aber gerade um bloggen ohne Moderation, wir sehen, selbst diejenigen, deren Vorteile der Blogger genießen möchte, besitzen gar keinen weiteren Handlungsspielraum.
Fazit: Ich kann deinen o.g. Satz nur insofern verstehen, als dass Blogger mehr Rechte als die Presse erhalten sollen, da sie als „Blogs und Foren höhere Schutzrechte verdienen“
Wie gezeigt, ist dass im Rahmen unseres Grundrechts aus gutem Grund sehr eingeschränkt. Daneben hat die Presse selbst sich dem GG zu unterwerfen. Siehe die zitierte Handhabung der Moderation aber auch die Gegenzeichung des Chefredakteurs nach juristischer Betrachtung eines Artikels, so dieser denn RECHTE DRITTER betrifft. Hierzu kommt auch Überprüfung der Quellen selbst durch die eigene Redaktion. Dies erfolgt natürlich zur Abwehr von jur. Ansprüchen, aber wer weiter denkt und dann in Zusammenhängen, dem fällt auf, alles was publiziert wird muss die Grundrechte anderer wahren, was mithin der ursprüngliche Aspekt der Gegensichtung ist.
Genau dies macht so mancher Blogger nicht. Warum soll einem Blogger nun diese Freiheit gewährt werden, die noch nicht einmal unsere Presse nicht hat????????????
Bitte verstehe mich nicht falsch, ich lese gerne Blogs und bin auch gegen das Mittel der schnellen Abmahnung, aber das GG hat seinen Zweck, für den ich mich auch aufs schärfste einsetzen würde.
der Satz:
„Mehr noch, die Legislative sollte anerkennen, dass Blogs und Foren höhere Schutzrechte verdienen „?
ist daher nicht nur falsch sondern zeugt, mit Verlaub, leider nur von der Sichtweise eigener Interessen.
Comments welcome
Hallo, ich möchte die juristische Diskussion in den schmutzigen Alltag zurückführen. Wir haben bei Tripsbytips.com zu Beginn auch jeden Beitrag (Kommentare, Reisetipps, Hotelbewertungen, Restaurantkritiken etc.) vor der Freischaltung geprüft. Das führt im Zeitalter von MySpace & Co. allerdings sehr schnell zur Nutzerfrustation. Nach langen Diskussionen im Team haben wir uns für folgende Lösung entschieden: jeder Beitrag wird sofort freigeschaltet. Aber bis zur Prüfung durch unser Team (was am Wochenende auch länger dauern kann), erhält der Beitrag den Vermerk „Ungeprüft“ sowie die Option, dass jeder User den Beitrag mit einem Klick offline stellen kann. Unzüchtige Bilder oder verbale Ausfälle sind also von jedermann sofort zu stoppen. Es Bedarf insofern keiner Abmahnungen, wenn etwas nicht gefällt. Wir fahren gut mit dem System, die Community überwacht sich selbst. Beste Grüße, Uwe
find ich eine gute idee.
streitpunkt war ja hier doch eher der gedanke, dass blogger die grundrechte dehnen dürfen bzw. als gegenmeinung dies nicht der fall sein sollte.
aber find es eine gute lösung 🙂
Idee gefällt, Uwe:)
@impuls, danke für die ausführliche Antwort. Ich darf am Wochenende die Diskussion fortsetzen?
[…] Stefan Niggemeier und sein Anwalt haben sich nun auch noch mit der so genannten Foren- oder Kommentarhaftung auseinanderzusetzen, die im Wesentlichen Betreiber von Blogs und Foren für die Meinungsäußerung ihrer Nutzer mitverantwortlich macht. Und zwar, wie aktuell geschehen, in einer imho unzumutbaren Schnelligkeit, hierbei müssten Privatpersonen schon eine juristisch geschulte Redaktion vorhalten: (Niggemeier: ich) sei „als Störer“? verantwortlich, weil ich dieses Blog eingerichtet und in meinem einleitenden Beitrag ausdrücklich zu Kommentaren aufgefordert habe. Es sei deshalb meine Pflicht, die Kommentare vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. […]
zu dem oben gesagten recht lesenswert, BGHZ 1973,Seite 120 ff.
Der im Impresum genannte „verantwortliche Redakteur“ haftet auch dann, wenn er keine Kenntnis von dem Artikel hatte und so die ihm vom Verleger aufgetragene Unhaltskontrolle pflichtwidrig unterlassen hat.