Volker Weber hat einen guten Hinweis anlässlich des Falles Shopblogger vs. Sozialgericht Bremen. In seinem Artikel Don’t make me think weist er auf die ungewöhnliche Strukturierung hin:
Startseite:
– H1 = das Bloglabel („Der Shopblogger“)
– H2 = der Subtitel („Verrücktes und Bemerkenswertes aus dem Supermarkt…“)
– H3 = Erstellungsdatum des jeweiligen Artikels
– H4 = jede Blogartikel-Überschrift
– Head-Title = „Der Shopblogger“
soweit normal
Unüblich ist aber die Anordnung in der Artikeleinzelansicht:
– H1 = das Bloglabel wird nunmehr durch die Artikelüberschrift ersetzt: „Drei Stempel“ (Beispiel)
– H2 = Der Subtitel lautet nunmehr „Der Shopblogger“
– H3 = Erstellungsdatum des Artikels
– H4 = die Artikelüberschrift
– Head-Title = „Drei Stempel – Der Shopblogger“
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Neben der semantischen Anordnung bemängelt Volker – mE zurecht – den leicht verwirrenden Title, der bei vielen Suchmaschinen gezogen wird, um den Link anzuzeigen. Üblich wäre „Bloglabel Artikelüberschrift“, der Shopblogger arbeitet mit „Artikelüberschrift Bloglabel“.
Volker: Hier wedelt der Schweif mit dem Hund. Und das ist dämlich.
Habe nix gegen den Shopblogger, doch man muss auch mal die andere Seite sehen, so komisch auch die Beschwerde des Sozialgerichts erscheinen mag. Silke ist ebenso der Meinung, daß zahlreiche Surfer, die sich eben nicht so gut mit dem Netz wie wir auskennen, durchaus verwirrt werden könnten. Schon aus Rücksicht auf diese Surfergruppe sollte man sich mE eher an der Form orientieren, im Title „Bloglabel: Artikelüberschrift“ zu verwenden.
Und zum Shopblogger-Fall selbst, wie das Interview auch mit Focus und der zuständigen Leiterin des Sozialgerichts Bremens zeigt (Inzwischen, seufzt die Juristin Holst, hätte sie wohl einen anderen Weg beschritten, wenn ihr klar gewesen wäre, welches Aufsehen ihr Kampf gegen die Funktionsweise des Internets auslöste. Dass aus einem einzelnen Behördenschreiben an eine Privatperson in kürzester Zeit ein diskutiertes Politikum werden kann liegt an der vernetzten Struktur der Weblogs), wäre es wohl für Björn an der Zeit, einen kleinen Geschenkkorb zusammenzupacken, die Richterin anzurufen und einen Friedensdrink anzubieten. Er hat seinen Spaß gehabt, die Blogger und Medien auch. Von mir wegen kann er aus PR Gründen auch mit Medien, Fotoshooting und Handshake alles öffentlich regeln. Immerhin können damit beide Parteien exemplarisch zeigen, daß man Dinge viel besser außerhalb des Rechtsweges klären kann und beide Seiten haben damit ihr Gesicht gewahrt. Was ja auch im Sinne der Blogger ist, die genau diese juristische Keulerei beklagen.
Zudem vermeidet die Richterin damit, in immer mehr Fettnäpfchen zu treten (Gerhard ist als Gastronom und Unternehmer äußerst pikiert über den Einkaufswagen-Spruch, Schockwellenreiter über die vermeintlichen Zensuräußerungen).
Weitere Diskussionen zu dem Thema:
– vowe, Kommentare
– Theos Notizen
– Serendipity Forum
– Hätte gerne noch Shopbloggers Reaktion darauf als gute Diskussionsgrundlage empfohlen, doch dort ist der Kommentarverlauf auch wegen der bezeichnenden Artikelüberschrift „Schuld und Sühne“ nicht sehr hilfreich verlaufen.