als ich das hier beim Shopblogger gelesen habe, habe ich unbewusst auf den Kalender geschaut: Nein, 1. April kommt erst noch.
Kurz: Das Sozialgericht Bremen klagt gegen den Shopblogger, weil man seinen Blog in Google auf der ersten Trefferseite findet (zu dieser Google-Suche) und dabei die Namensbezeichnung „Sozialgericht Bremen – Der Shopblogger“ auftaucht. Ja moi, zwickts mich!!
Wird wohl in die 10 skurilsten Webjokes aller Zeiten eingehen. Das ist jetzt schon klar.
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AntiSeo-Award für das Sozialgericht Bremen
Da bahnt sich gerade ein ganz großer Flop für das Sozialgericht Bremen an. Der Shopblogger bekam heute Behördenpost in welcher ihm Namensanmaßung vorgeworfen wird und das nur, weil er in einem Beitrag vor 6 Monaten als Beitragstitel “Sozialg…
Naja, im Moment beklagt es sich nur, aber eine Klage gibt es nicht.
[…] Naja und Robert ist natürlich auch wieder mit von der Partie und unser Suchmaschinenexperte Gerald hat in seiner unverkennbaren Art natürlich auch einige Zeilen aus SEO Sicht zu dieser Geschichte geschrieben. […]
Hehe, mal sehen, wann der Googlebot reagiert und die Ergebnisse mit vielen vielen Blogs überschüttet.
P.S.: Klicker hier für den Beitrag zum Sozialgericht Bremen. Alternativ ist aber auch hier ein Beitrag über das Sozialgericht Bremen zu finden. 😉
[…] sach mal… ist heute doppelter April??? Zuerst der höchst abstruse Vorwurf des Sozialgerichts Bremen gegen den Shopblogger (verdammte Verschwendung meiner Steuergelder) und nun das auf dem Werbeblogger: Guten Tag, da der Name Heidi Klum gesetzlich geschützt ist (R) und TM, bitte ich Sie den Namen aus Ihrer URL zu entfernen und die Werbung mit dem Namen Heidi Klum einzustellen. Als Termin hiefür habe ich mir den 2. Januar 2006 Notiert. Ich bitte um Ihr Verständnis. mfg Günther Klum http://www.heidiklum.com […]
Nun mal ganz ruhig mit den jungen Pferden. Da wird nicht geklagt. Das Sozialgericht Bremen stellt in einem einfachen Brief seine Rechtsauffassung klar. Das würde der Hausherr hier auch machen, wenn ich aus seiner Sicht den Namen Basic Thinking Blog unrechtmäßig verwenden würde.
Die Rechtsauffassung des SG Bremen halte ich persönlich auch für etwas abtrus.
Andererseits halte ich den Aufbau des Titels durch den Shopblogger für etwas ungeschickt. Er setzt den Titel des Artikels an die erste Stelle (im Layout dann auch noch ganz oben), während seine „Marke“ dann erst folgt.
Der übliche Titelaufbau (z.B. hier, bei mir und tausenden von (WordPress)-Blogs) Blogname dann Titel ist da schon unverfänglicher.
[…] Das Sozialgericht Bremen hatte dem Shopblogger eine Klage angedroht, da er angeblich zu Unrecht in einem Blogbeitrag den Namen “Sozialgericht Bremen” verwendet haben soll. Das Sozialgericht Bremen monierte, in Google f�hre der Suchbegriff”Sozialgericht Bremen” schon bei den ersten 10 Treffern zum Shopblogger (Finblog berichtete). Vermutlich d�rfte der D�sseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter jetzt �hnliche Post erhalten. Auch viele andere Blogs haben das Thema “Sozialgericht Bremen” in die Berichterstattung aufgenommen. Hier eine kleine Auswahl von Links:… […]