für Blogger, die gerne Fotos veröffentlichen, nicht unspannned, Law-Blogger Arne Trautmann in Fotorecht Spezial Teil 9: Die Einwilligung des Abgebildeten
(siehe auch Fotorecht Spezial Teil 8: Wann ein Bildnis vorliegt etc…)
btw, Arne, kleiner Tipp: Versuch mal, am Ende des Artikels die Vorartikel zu verlinken. Ist bequemer und bindender für den Leser.
Neue Stellenangebote
Content Creator Social Media (m/w/d) Erlebnisbauernhof Gertrudenhof GmbH in Hürth |
||
Studentisches Praktikum – Video- & Social-Media-Marketing im Bankwesen (m/w/d) Taunus Sparkasse in Bad Homburg vor der Höhe |
||
Social Media Manager (m/w/d) NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG in Kiel |